Besteuerung von E-Dienstwagen

Besitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern

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Elektroautos als Dienstwagen

Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.

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Besteuerung der digitalen Präsenz

Erste Pläne für ein neues EU-Körperschaftsteuersystem

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