Im JStG 2018 ist ferner eine Neufassung von § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen.
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zum Artikel gehenBesitzer von E-Autos sowie von extern aufladbaren Hybridelektrofahrzeugen müssen nur noch 0,5 % des Listenpreises versteuern
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zum Artikel gehenDer Bundesanteil am Umweltbonus beträgt € 2.000,00 (reine Batteriefahrzeuge) bzw. € 1.500,00 (Hybridelektrofahrzeuge).
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