Betriebliche Suchtprävention

Hoher Leistungs- und Erfolgsdruck, lange Arbeitszeiten und dauerhaft hohe Konzentrations- und Flexibilitätsanforderungen – nicht jeder Arbeitnehmer schafft es unter diesen Umständen mit Stress und Problemen langfristig auf gesunde Weise umzugehen. 1Von 100 Beschäftigten sind durchschnittlich fünf alkoholabhängig und weitere fünf gefährdet. 2 Was es für Ihr Unternehmen bedeutet alkoholkranke Menschen zu beschäftigen, lesen Sie im Artikel Alkoholsucht am Arbeitsplatz. Das Ziel der betrieblichen Suchtprävention ist es, Warnsignale frühzeitig zu erkennen und Unterstützung anzubieten. So lassen sich schwerwiegende Verläufe weitestgehend vermeiden. Das können Sie als Führungskraft aktiv tun, um der Alkoholsucht präventiv entgegen zu wirken: 2 Klären Sie Ihre Mitarbeiter über den Konsum von Alkohol und anderen Suchtmitteln auf und informieren Sie über mögliche Folgen, die eine Abhängigkeit nach sich ziehen kann. Informieren Sie über den besonderen Verlauf von Suchterkrankungen und über Hilfsangebote (Suchtberatungsstelle, Therapie, Arzt).Passen Sie Ihre Betriebsvereinbarung an, indem Sie den Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz einschränken oder sprechen Sie ein Verbot aus. Bei der Formulierung der Betriebsvereinbarung unterstütze ich sie gerne. Zu den AngebotenHinterfragen Sie die Arbeitsbedingungen Ihrer Mitarbeiten und passen Sie diese gegebenenfalls an. Die Reduzierung von psychischen Belastungen senkt das Risiko für Ihre Mitarbeiter, in den Teufelskreis der Alkoholabhängigkeit zu geraten.Machen Sie Ihren Mitarbeitern Angebote für eine gesunde Gestaltung der Stressbewältigung und eine gesunde Lebensführung. Durch Schulungen sensibilisieren Sie personalverantwortliche Mitarbeiter für das Thema. So lassen sich Veränderungen umsetzen und frühzeitige Maßnahmen einleiten. Sie haben Interesse an einer Schulung? Zu den Angeboten Informationen zur rechtlichen Lage finden Sie im Artikel Alkohol im Job – Rechtslage. Da Suchtmittel wie Alkohol auf emotionaler Ebene wirken, ist es wichtig, Mitarbeiter an genau diesem Punkt zu erreichen, anstatt nur an die Vernunft zu appellieren. 3 Diesen wichtigen Fakt nimmt sich Fabian Weihrauch für seine Seminare zu Herzen. Diese regen auf nachhaltige und effektive Art und Weise zum nachdenken und reflektieren an. 1: https://www.gesundheitsmanagement24.de/betriebliche-suchtpraevention/2: https://www.blaues-kreuz.de/de/sucht-und-abhaengigkeit/fuer-unternehmen/3: https://www.betriebliche-suchtpraevention.de/

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird gesenkt – auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich Altersvorsorge können Arbeitnehmende vom Arbeitgebenden verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen ein Teil durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Doch das Bundesministerium für Arbeit und Sozial

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird in 2023 erhöht – auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmende vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen ein Teil durch Entgeltumwandlung für ihre betriebliche Altersversorgung verwendet wird. Das Bundesministerium für Arbeit

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Arbeitgeber erhalten vom Staat eine Förderung für die bAV ihrer Geringverdiener

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Betriebliche Gesundheitsvorsorge lohnt sich

Gesunde Beschäftigte gesunde Unternehmen: Deshalb lohnt sich eine betriebliche Gesundheitsvorsorge Unternehmen stehen in der heutigen Zeit insbesondere durch den Fachkräftemangel vor immer größeren Herausforderungen. Verstärkt wird dies durch eine immer

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Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) wird voraussichtlich 2024 signifikant angehoben – auch für die betriebliche Altersvorsorge (bAV)

Im Bereich der bAV können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Entgeltumwandlung für ihre Altersvorsorge verlangen. Der Referentenentwurf der „Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024“ sieht eine deutliche Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze für 20

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