Der Bundesgerichtshof hat diese Woche entschieden (Az. X ZR 25/22), dass es Fluggesellschaften zusteht, den Passagier:innen die Beförderung zu verweigern, wenn diese bei einer Buchung von Hin- und Rückflug nur den Rückflug in Anspruch nehmen wollen (Cross Ticketing). In diesem Fall der Nichtbeförderung durch die Fluggesellschaft stehen Passagier:innen keine Entschädigungszahlungen zu. Das Urteil des BGH The post BGH schwächt Fluggastrechte beim Cross Ticketing appeared first on Flightright DE.
Am letzten Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Ausfall des Betankungssystems für Flugzeuge am Flughafen einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, wenn die Airline nicht selbst für das Betankungssystem zuständig ist, sondern v
zum Artikel gehenDer Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Fluggesellschaften nach kurzfristigen Flugzeitenänderungen keine Entschädigungen an Passagier:innen zahlen müssen, wenn Online-Reisebüros Flüge anbieten, die die Fluggesellschaften noch gar nicht in ihrem
zum Artikel gehenDer Europäische Gerichtshof hat heute entschieden (Az. C-474/22, C-54/23), dass Flugreisende keinen Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung haben, wenn sie sich nicht zur Abfertigung an den Flughafen begeben haben, weil s
zum Artikel gehenDas Wichtigste zum Thema Sommerferien Fluggastrechte Sie hatten eine Flugverspätung oder einen Flugausfall? Jetzt Rechte prüfen und Chancen auf Entschädigung erhöhen Die Sommerferien stehen vor der Tür und mit ihnen die Hochsaison des Reiseverkehrs an de
zum Artikel gehenBei Annullierung eines Fluges oder Nichtbeförderung können Flugreisende gemäß der europäischen Fluggastrechteverordnung in bestimmten Fällen einen doppelten Ersatzanspruch haben: Neben dem Anspruch auf Entschädigung kann gegebenenfalls gleichzeitig die Ti
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