BGH stärkt Rechte von Käufern.

Der Bundesgerichtshof hat sich krzlich in einer Entscheidung mit den Gewhrleistungsrechten von Kufern von Neuwagen auseinandergesetzt und deren Rechte gestrkt. Zur Entscheidung stand ein Fall eines Neuwagenkufers, dessen Fahrzeug mehrfach eine Warnmeldung wegen drohender berhitzung der Kupplung einblendete und den Fahrer aufforderte, das Fahrzeug vorsichtig abzustellen und abkhlen zu lassen. Dieser Fehler konnte gleich mehrfach in der Werkstatt reproduziert werden. Nachdem die Werkstatt bei dem Versuch gescheitert war, die Warnmeldung abzustellen, verlangte der Kufer die Lieferung einer mangelfreien Sache, mit anderen Worten: Der Kufer wollte ein neues (mangelfreies) Fahrzeug erhalten. Die Beklagte argumentierte, der Fehler sei tatschlich gar nicht vorhanden, die Kupplung berhitze nicht. Die Warnmeldung knne deshalb ignoriert werden. Dem Ansinnen des Kufers entsprach jetzt der Bundesgerichtshof. Obwohl das beklagte Unternehmen in Abrede stellte, dass das Fahrzeug berhaupt an einem Mangel litt, stellte der Bundesgerichtshof klar, dass aufgrund der Warnmeldung sich das Fahrzeug nicht fr den gewhnlichen Gebrauch eigne und im brigen auch keine Beschaffenheit aufweise, die bei Sachen der gleichen Artblich ist und die der Kufer erwarten darf ( 434 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BGB). Weiter erklrte der Bundesgerichtshof, dass der Lieferung einer mangelfreien Sache auch nicht entgegenstehe, dass der Kufer zunchst Nacherfllung durch Mangelbeseitigung verlangt habe. Denn die Ausbung des Nacherfllungsanspruchs ist gesetzlich keine bindende Gestaltungserklrung (anders z.B. bei Rcktritt oder Minderung). Der Kufer ist also nicht daran gehindert, von der zunchst geforderten Nacherfllung Abstand zu nehmen, um dann die Lieferung einer mangelfreien Sache zu verlangen. (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.10.2018, Az.: VIII ZR 66/17)

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