Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat am gestrigen Dienstag verkündet, dass Reisende, deren Flug storniert wurde, künftig selbst entscheiden können, wann sie einen kostenlosen Ersatzflug in Anspruch nehmen möchten. Fluggesellschaften dürfen Reisenden hierfür keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen. Die einzige Bedingung ist die Verfügbarkeit von genügend Plätzen im Flugzeug. Claudia Brosche, Fluggastrechtsexpertin bei Flightright, The post BGH-Urteil: Fluggesellschaften dürfen bei Ersatzflügen keinen Aufpreis verlangen appeared first on Flightright DE.
Das große Flugchaos im letzten Jahr macht sich auch bei den deutschen Gerichten bemerkbar. Besonders an den Standorten der größten Flughäfen überhäufen sich die Klagen gegen Fluggesellschaften. Nach Angaben des Deutschen Richterbundes sind die Zahlen 2022
zum Artikel gehenDer Bundesgerichtshof hat gestern in zwei Verfahren (Az. X ZR 107/22, Az. X ZR 123/22) entschieden, dass Passagier:innen bei annullierten Flügen durch außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel Unwetter, von den Fluggesellschaften die frühestmögliche Ers
zum Artikel gehenDer Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.04.2023 (Az. X ZR 91/22) entschieden, dass Flugreisende auch bei Teilflügen mehrerer Fluggesellschaften Anspruch auf die volle Erstattung der Ticketkosten für Hin- und Rückflug gegenüber der Airline haben
zum Artikel gehenBerlin, 10. Juli 2023 – Flightright, das marktführende Portal für Fluggastrechte, zieht Bilanz über das erste Flughalbjahr 2023 und kürt die Spitzenreiter der Airlines in Sachen Unpünktlichkeit und Flugannullierungen. Ein erster Blick in die Auswertungen
zum Artikel gehenReisende, die rechtzeitig am Flughafen waren und Ihren Flug aufgrund von zu langsamen Sicherheitschecks verpassen, können von der Bundesrepublik Schadensersatz verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (Aktenzeichen 1 U 220/20) und sprach zwei Kläger
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