Der Bundesgerichtshof hat gestern in zwei Verfahren (Az. X ZR 107/22, Az. X ZR 123/22) entschieden, dass Passagier:innen bei annullierten Flügen durch außergewöhnliche Umstände, wie zum Beispiel Unwetter, von den Fluggesellschaften die frühestmögliche Ersatzbeförderung erhalten müssen. Dabei sind die Fluggesellschaften neben der Ersatzbeförderung durch eigene Alternativflüge verpflichtet, auch Direktverbindungen oder Umsteigeverbindungen anderer Airlines anzubieten, die The post Flightright gewinnt vor BGH: Trödeln Fluggesellschaften bei Ersatzbeförderung, müssen sie dafür zahlen appeared first on Flightright DE.
Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 18.04.2023 (Az. X ZR 91/22) entschieden, dass Flugreisende auch bei Teilflügen mehrerer Fluggesellschaften Anspruch auf die volle Erstattung der Ticketkosten für Hin- und Rückflug gegenüber der Airline haben
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