Buchbesprechung: Dirk Fabricius, Folter und unmenschliche Behandlung in Institutionen, Strafverteidiger Forum 2007, S.251 S.252

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Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Die UN-Antifolterkonvention will nicht nur vor Folter im engeren Sinne, sondern quasi bereits im Vorfeld der Folter auch vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung schützen. Schon Artikel 7 des UN-Zivilpaktes, des Internationalen Pakts

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Buchbesprechung: ‚The Trauma Myth – The truth about the sexual abuse of children and its aftermath‘, Strafverteidiger 2013, S.595 S.598

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Beweisverwertungsverbot

Artikel 15 der UN-Antifolterkonvention begründet eine Staatenverpflichtung, durch Folter erpresste Aussagen einem absoluten Verwertungsverbot zu unterwerfen. Das in Art. 15 CAT verankerte Verwertungsverbot ist umfassend. Macht der Beschuldigte glaubhaft g

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Dirk von BFquadrat

Das ist Dirk Fischer... er hat den Laden fest im Griff.Das ist gut so.

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Anmerkung zu Beschlüssen des LG Kiel vom 21.09.2001 und vom 11.12.2001, Strafverteidiger 2003, S.235 S.237

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