UN-Antifolterkonvention - Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame oder

Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Folter und andere grausame oder erniedrigende Strafen

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Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Die UN-Antifolterkonvention will nicht nur vor Folter im engeren Sinne, sondern quasi bereits im Vorfeld der Folter auch vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung schützen. Schon Artikel 7 des UN-Zivilpaktes, des Internationalen Pakts

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Beweisverwertungsverbot

Artikel 15 der UN-Antifolterkonvention begründet eine Staatenverpflichtung, durch Folter erpresste Aussagen einem absoluten Verwertungsverbot zu unterwerfen. Das in Art. 15 CAT verankerte Verwertungsverbot ist umfassend. Macht der Beschuldigte glaubhaft g

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Wiedergutmachungsanspruch für Folteropfer

In ihrem Artikel 14 Abs. 1 begründet die UN-Antifolterkonvention eine Staatenverpflichtung, wonach ein Wiedergutmachungsanspruch des Folteropfers in der Rechtsordnung sichergestellt sein muss. In Deutschland dient hierzu der Amtshaftungsanspruch aus Artik

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Rechtsschutz gegen Folter

Artikel 13 Satz 1 der UN-Antifolterkonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der von sich behauptet, gefoltert worden zu sein, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden des hierfür verantwortlichen Vertrags

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Untersuchungspflicht bei Folterverdacht

Nach Artikel 12 der UN-Antifolterkonvention ist jeder Vertragsstaat verpflichtet, für eine umgehende und unparteiische Untersuchung Sorge zu tragen, sobald ein hinreichender Grund für die Annahme besteht, dass in einem seiner Hoheitsgewalt unterstehenden

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Verbotene Vernehmungsmethoden

Um jede Folterhandlung zu verhüten, verpflichtet die UN-Antifolterkonvention in ihrem Artikel 11 die Unterzeichnerstaaten, die für Vernehmungen geltenden Vorschriften, Anweisungen, Methoden und Praktiken einer regelmäßigen systematischen Überprüfung zu un

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Regelmäßige Überprüfungen der Haftbedingungen

Um jedwede Folterhandlung zu verhüten, verpflichtet die UN-Antifolterkonvention in ihrem Artikel 11 die Unterzeichnerstaaten, u.a. die Vorkehrungen für den Gewahrsam und die Behandlung von Personen, die der Festnahme, der Haft, dem Strafvollzug oder irgen

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Unterweisungen zum Folterverbot

Nach Artikel 10 Abs. 1 der UN-Antifolterkonvention müssen die Vertragsstaaten dafür Sorge tragen, dass das Folterverbot vollgültiger Bestandteil des Unterrichts all der Personen ist, denen Gefangene und andere der Freiheitsentziehung unterworfene Personen

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Rechtshilfe

Artikel 9 der UN-Antifolterkonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu gegenseitiger Amts- und Rechtshilfe bei der Strafverfolgung von Folterstraftaten. Diese Bestimmung bezieht sich für die bei der Strafverfolgung mutmasslicher Folterer zu gewähr

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Zwischenstaatliche Auslieferungsverträge

In seinem Artikel 8 trägt die UN-Antifolterkonvention dem Umstand Rechnung, dass zweiseitige Auslieferungsverträge, darunter auch solche, die für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich sind, auf dem Prinzip einer abschließenden Aufzählung der ausliefe

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