Zwischenstaatliche Auslieferungsverträge

In seinem Artikel 8 trägt die UN-Antifolterkonvention dem Umstand Rechnung, dass zweiseitige Auslieferungsverträge, darunter auch solche, die für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich sind, auf dem Prinzip einer abschließenden Aufzählung der auslieferungsfähigen Straftaten beruhen. Art. 8 Abs. 1 CAT will sicherstellen, dass die jeweiligen Kataloge ausIieferungsfähiger Straftaten dahingehend als ergänzt angesehen

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Rechtshilfe

Artikel 9 der UN-Antifolterkonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu gegenseitiger Amts- und Rechtshilfe bei der Strafverfolgung von Folterstraftaten. Diese Bestimmung bezieht sich für die bei der Strafverfolgung mutmasslicher Folterer zu gewähr

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