Rechtsschutz gegen Folter

Artikel 13 Satz 1 der UN-Antifolterkonvention verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, dafür Sorge zu tragen, dass jeder, der von sich behauptet, gefoltert worden zu sein, das Recht auf Anrufung der zuständigen Behörden des hierfür verantwortlichen Vertragsstaats hat. Eine Überprüfung des Foltervorwurfs, wie auch des nach Art. 16 Abs. 1 Satz 2 CAT

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Grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe

Die UN-Antifolterkonvention will nicht nur vor Folter im engeren Sinne, sondern quasi bereits im Vorfeld der Folter auch vor grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung schützen. Schon Artikel 7 des UN-Zivilpaktes, des Internationalen Pakts

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Beweisverwertungsverbot

Artikel 15 der UN-Antifolterkonvention begründet eine Staatenverpflichtung, durch Folter erpresste Aussagen einem absoluten Verwertungsverbot zu unterwerfen. Das in Art. 15 CAT verankerte Verwertungsverbot ist umfassend. Macht der Beschuldigte glaubhaft g

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Buchbesprechung: Dirk Fabricius, Folter und unmenschliche Behandlung in Institutionen, Strafverteidiger Forum 2007, S.251 S.252

Der Beitrag Buchbesprechung: Dirk Fabricius, Folter und unmenschliche Behandlung in Institutionen, Strafverteidiger Forum 2007, S.251 S.252 erschien zuerst auf Andreas Mroß.

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Gespaltenes Land

Ein rechter Mob inklusive Parlamentsabgeordneten drang in den israelischen Militärstützpunkt Sde Teiman ein und wollte neun Soldaten befreien. Sie waren der Folter an Palästinensern angeklagt ... Weiterlesen

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„Nein heißt Nein“ Rechtsschutz in Deutschland aber nicht in ganz Europa?

Vergewaltigung ist eines der schwersten Verbrechen gegenüber Frauen und Mädchen. Seit dem 10. November 2016 gilt in Deutschland das „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“. Damit trat als wichtigste Änderung des Strafgesetzbu

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