Bürgergeld: Jobcenter muss Telefon- und Internetanschluss zahlen

Das Bürgergeld ist ein wichtiger Bestandteil des sozialen Netzes in Deutschland. Doch wer kommt für die Kosten von Telefon- und Internetanschlüssen der Bürgergeldempfänger auf? In diesem Blog werden wir uns mit der Frage beschäftigen, ob die Jobcenter für diesen Zweck aufkommen müssen. Dabei werden wir uns die gesetzlichen Grundlagen anschauen und verschiedene Argumente gegen und für diese Forderung betrachten. 1. Warum Telefon- und Internetanschluss für Bürgergeldempfänger Das Bürgergeld ist eine Idee, die seit Jahren diskutiert wird. Es soll jedem Bürger ein Grundeinkommen garantieren, das unabhängig von der Arbeitssituation ausgezahlt wird. Die Idee ist umstritten, da sie viele Fragen aufwirft: Wie soll das Bürgergeld finanziert werden? Wie hoch soll es sein? Und vor allem: Wer soll es bekommen? Eine der wichtigsten Fragen ist die nach dem Zugang zum Internet. In der heutigen Zeit ist ein Internetanschluss unverzichtbar, um am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Ohne Zugang zum Internet ist es schwer, eine Arbeit zu finden oder sich weiterzubilden. Das Jobcenter muss daher sicherstellen, dass jeder Bürger einen Telefon- und Internetanschluss hat. Diese Forderung ist nicht nur sinnvoll, sondern auch gerecht. Schließlich soll das Bürgergeld jedem Bürger ein menschenwürdiges Leben ermöglichen. Dazu gehört auch der Zugang zum Internet. 2. Kosten von Internet und Telefon im Bürgergeld-Regelsatz enthalten Ein wichtiger Aspekt des Bürgergeldes ist die Frage, ob die Kosten für Internet und Telefon im Regelsatz enthalten sind. Hier gibt es oft Unklarheiten und Diskussionen zwischen Jobcentern und Betroffenen. Doch die Antwort ist eindeutig: Ja, das Jobcenter muss die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss übernehmen, wenn dieser für die Jobsuche oder die Kontaktaufnahme mit Ämtern und Behörden notwendig ist. Diese Kosten sind im Regelsatz enthalten und müssen daher nicht extra beantragt werden. 3. Telefonanschluss und Internetanschluss stellen Teil der Umzugskosten dar Wenn man umzieht, kommen viele Kosten auf einen zu. Neben den eigentlichen Umzugskosten gibt es auch viele weitere Ausgaben, die oft vergessen werden. Dazu gehört auch der Telefon- und Internetanschluss. Diese sind heutzutage unverzichtbar und sollten daher auch als Teil der Umzugskosten betrachtet werden. Das Jobcenter sollte hierbei unterstützen und die Kosten übernehmen, insbesondere wenn es um Menschen geht, die auf staatliche Unterstützung angewiesen sind. Denn ohne einen Telefon- und Internetanschluss wird es schwierig, Bewerbungen zu schreiben oder sich überhaupt über freie Stellen zu informieren. Auch die Kontaktaufnahme mit Ämtern und Behörden ist oft nur online oder telefonisch möglich. Anders als bei den laufenden Kosten für Internet und Telefon sind die Anschlusskosten nicht im Regelsatz enthalten. 4. Bundessozialgericht hat hinsichtlich Telefon und Internet geurteilt Das Bundessozialgericht hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass das Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger die Kosten für einen Telefon- und Internetanschluss übernehmen muss. Damit wird die Bedeutung von Telefon und Internet für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben anerkannt. Gerade in Zeiten der Digitalisierung sind diese Medien unverzichtbar für die Jobsuche, die Kontaktaufnahme mit Ämtern und Behörden sowie für die soziale Vernetzung. Das Urteil des Bundessozialgerichts ist ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und Teilhabe für alle Bürger. Es zeigt, dass das Jobcenter nicht nur für die Grundbedürfnisse wie Wohnen und Essen zuständig ist, sondern auch für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sorgen muss. Denn nur so können Menschen aus der Arbeitslosigkeit herauskommen und ein selbstbestimmtes Leben führen. Das Urteil ist daher ein positives Signal für alle Bürgergeldempfänger, die bisher aufgrund fehlender finanzieller Mittel von der Nutzung von Telefon und Internet ausgeschlossen waren. 5. Internet- und Telefonanschluss gehören zum Existenzminimum In der heutigen digitalen Welt sind ein Telefon- und Internetanschluss unverzichtbar geworden. Sie sind nicht nur wichtig für die Kommunikation mit Freunden und Familie, sondern auch für die Jobsuche und den Erhalt von Arbeitsangeboten. Aus diesem Grund ist es nur fair, dass das Jobcenter die Kosten für einen Internet- und Telefonanschluss übernehmen sollte, insbesondere für diejenigen, die auf Bürgergeld angewiesen sind. Ohne einen Internet- und Telefonanschluss sind die Chancen auf eine erfolgreiche Jobsuche stark eingeschränkt. Viele Unternehmen veröffentlichen ihre Stellenangebote ausschließlich online und setzen voraus, dass Bewerber über eine E-Mail-Adresse und eine Telefonnummer verfügen. Ohne diese Grundlagen ist es nahezu unmöglich, sich erfolgreich zu bewerben und somit aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Ein Internet- und Telefonanschluss sind somit Teil des Existenzminimums und sollten daher vom Jobcenter übernommen werden. Es ist wichtig, dass jeder die Möglichkeit hat, sich erfolgreich um eine Arbeitsstelle zu bewerben und somit aus der Arbeitslosigkeit herauszukommen. Ein Telefon- und Internetanschluss sind hierfür unverzichtbar geworden und sollten daher als Grundbedürfnis angesehen werden. 6. Fazit Abschließend lässt sich festhalten, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass Jobcenter für die Kosten von Telefon- und Internetanschlüssen aufkommen müssen, ein wichtiger Schritt in Richtung Chancengleichheit und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist. Gerade in Zeiten von Digitalisierung und Homeoffice ist ein Zugang zum Internet unerlässlich, um beispielsweise Bewerbungen zu verschicken oder an Online-Schulungen teilzunehmen. Auch für die Kommunikation mit Behörden oder Ärzten ist ein Telefonanschluss von großer Bedeutung. Die Übernahme der Kosten durch das Jobcenter kann somit dazu beitragen, dass Menschen in schwierigen Lebenslagen nicht noch weiter benachteiligt werden. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entscheidung auch in Zukunft Bestand haben wird und weitere Schritte in Richtung soziale Gerechtigkeit unternommen werden. Der Beitrag Bürgergeld: Jobcenter muss Telefon- und Internetanschluss zahlen erschien zuerst auf Sozialhilfe24.

zum Artikel gehen

Bürgergeld: Jobcenter kann zur Übernahme einer Doppelmiete verpflichtet sein

Lesedauer < 1 MinuteJobcenter dürfen Bürgergeld-Bezieher bei angefallenen Doppelmieten infolge eines Umzugs nicht im Regen stehenlassen. Ist die doppelte Mietzahlung „unvermeidbar und konkret angemessen, muss die Behörde die Unterkunftskosten übernehme

zum Artikel gehen

Bürgergeld: Ausstattung kann vor dem Umzug beim Jobcenter beantragt werden

Lesedauer < 1 MinuteBeim Bezug einer neuen Wohnung kann es notwenig sein, eine Erstausstattung an Möbeln zu beschaffen. Diese können Bürgergeld-Beziehende als Mehrbedarf beim Jobcenter bentragen – und zwar schon vor dem Umzug. Das urteilte das Landesso

zum Artikel gehen

Bürgergeld Auszahlungstermin für April 2023

Die Auszahlung des Bürgergeldes unterliegt monatlichen Schwankungen. Der Überweisungstermin findet stets am letzten Arbeitstag des vorherigen Monats statt. Es ist erforderlich, dass das Bürgergeld spätestens am ersten Tag eines jeden Monats vollumfänglich

zum Artikel gehen

Jobcenter Mönchengladbach blockiert Bürgergeld und Krankenversicherung für Schwerstkranken

Lesedauer 2 MinutenMarco A. lebt mitten in einer deutschen Großstadt ohne Wasser, Heizung und ärztliche Versorgung eine kaum zu glaubende Realität, aber wahr. Das zuständige Jobcenter in Mönchengladbach blockiert weiterhin sämtliche Hilfen. Noch immer ve

zum Artikel gehen

Kein Bürgergeld ohne Antrag

Das Bürgergeld ist eine staatliche Sozialleistung. Das ist der Unterschied zum Arbeitslosengeld,  bei dem es sich um eine Sozialversicherungsleistung handelt. Bürgergeld gibt es nur, wenn ein Antrag gestellt wird; der Staat zahlt nicht automatisch. Arbeit

zum Artikel gehen