Die Europäische Kommission hat eine Konsultation zu den Regeln für die Umsetzung des Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) veröffentlicht. Dabei geht es um die Übergangsphase, die am 1. Oktober dieses Jahres beginnt und bis Ende 2025 dauert. Der veröffentlichte Entwurf der Durchführungsverordnung enthält Einzelheiten zu den Berichtspflichten und den Informationen, die von EU-Importeuren von CBAM-Waren verlangt werden. Er enthält auch die vorläufige Methode zur Berechnung der Emissionen, die während des Herstellungsprozesses von CBAM-Waren freigesetzt werden. Die Konsultation läuft bis zum 11. Juli 2023. Links: Entwurf der Durchführungsverordnung Anpassung des CO2-Grenzwertes (CBAM): EU-Kommission konsultiert zu den Berichtspflichten Quellen: EUR-Lex Europäische Kommission
CBAM - Am 1. Oktober 2023 hat die Übergangsphase des CO2-Grenzausgleichsmechanismus „Carbon Border Adjustment Mechanism” begonnen. Die EU-Kommission hat Details zu dieser Übergangsphase veröffentlicht, die vom 1. Oktober 2023 bis zum 31. Dezember 2025 gil
zum Artikel gehenhabe an anderer Stelle Hinweis erhalten:Da ich die APK von der SD-Card gestartet hatte hat er auch noch eine DB auf der SD-Card gefunden. APK vom internen Speicher gestartet und alles war OK !!
zum Artikel gehenDie Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) hat ihre „Prüfleitlinien Vollständigkeitserklärungen“ für das Bezugsjahr 2023 überarbeitet und zur Konsultation gestellt.
zum Artikel gehenMit derzeit 44 Teilnehmern haben wir am 11. September 2023 die neue Lehrgangsrunde begonnen. Gestartet wurde mit einem gemeinsamen Frühstück, vorbereitet von unseren Auszubildenden des ersten Lehrjahres, bevor es direkt in die 14tägige Ankommensphase ging
zum Artikel gehenDas neue Emissionshandelssystem für Importe – Anforderungen und Pflichten für Unternehmen Am 16. Mai 2023 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2023/956 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (nachfolgend: CBAM-VO) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Mit
zum Artikel gehen