Cookie Hinweis: Die besten Consent Management Provider (CMP)

ACHTUNG: Dieser Beitrag dient nur der ersten Übersicht mit einigen Tipps und Tools zu dieser Thematik. Es dient auf keinen Fall der Rechtsberatung oder ersetzt diese.Was sind Cookies und wofür sind sie notwendig?Der Gebrauch von Cookies im Online Marketing ist unabdingbar und können auch Teil des Webtrackings der Website-Besitzer und Werbetreibenden sein. Cookies sind Textdateien, die vorübergehend oder auch dauerhaft im Webbrowser des Nutzers gespeichert werden und Informationen über den User sammeln. Sie dienen dazu, dass User beispielsweise mehr Komfort beim Surfen haben, zum Beispiel wenn es darum geht in einem Webshop über mehrere Produktseiten hinweg den Warenkorb zu speichern.Bei den Cookies unterscheidet man zwischen vielen verschiedene Arten. Denen, die zum Beispiel die technischen Funktionen, wie den Warenkorb , sichern oder auch denen, die das Tracking plattformübergreifend, also über dem Webshop/Seite hinaus, der User ermöglicht. Sogenannte Session Cookies dienen also nur der Sicherstellung relevanter Funktionen, Tracking Cookies hingegen dienen darüber hinaus vor allem dem Online Marketing – also sessionübergreifende Cookies. Diese werden dauerhaft gespeichert. Hier kann man nochmal in First-Party und Third-Party Cookies unterscheiden.Aktuelle Gesetzeslage & DSGVOUm die User aufzuklären, welche Cookies gesetzt werden, welche Daten darin enthalten sind und wofür diese genutzt werden, auch wenn der User die Seite verlässt, werden sogenannte Cookie Hinweise genutzt. Google als Unternehmen hat schon seit Jahren die Voraussetzung, dass im Webshop/Website aufgeklärt wird, welche der Cookies gesetzt werden und wofür die Daten genutzt werden. Wo damals noch eine Datenschutzseite gereicht hat, ist nun ein Cookie Hinweis notwendig, der von Usern beim Öffnen der Website/Webshop gelesen werden kann und pro User selbst entschieden werden kann, welche Art der Cookies genutzt werden dürfen und welche eben nicht. Ein Allgemeines Ablehnen oder Zustimmen soll ebenfalls möglich sein.Aber wieso und welche Möglichkeiten habe ich als Websitebetreiber?Beim Thema DSGVO gibt es viele gesetzliche Bestimmungen, die eingehalten werden müssen und dazu dienen, die User vollumfänglich bei der Speicherung, Nutzung und Weitergabe ihrer Daten einzubeziehen. Entsprechende Gesetzte traten im Mai 2018 in Kraft, seitdem gibt es stetig weitere Veränderungen im Gesetz. Im April 2019 veröffentlich die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder eine “Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden für Anbieter von Telemedien” – diese sollte als Unterstützung für Websitebetreiber für die DSGVO-konformen Anpassungen dienen. Auf Seite 8 der entsprechenden Hilfe finden wir folgende Passage:“Art. 4 Nr. 11 und Art. 7 DSGVO fordern eine selbstbestimmte und informierte Einwilligung der betroffenen Personen in die jeweilige Datenverarbeitung. Dies setzt voraus, dass jegliche Datenverarbeitungen transparent und nachvollziehbar sein müssen. Insbesondere wenn bei der betroffenen Person erhobene Daten von dem jeweiligen Diensteanbieter (inkl. eingebundener Dienste) Website-übergreifend zusammengeführt und ausgewertet werden, ist zu berücksichtigen, dass die betroffenen Personen für eine wirksame Einwilligung vorab über jegliche Form der durchgeführten Datenverarbeitung sowie sämtliche Empfänger ausführlich informiert werden und die Möglichkeit erhalten müssen, in die einzelnen Formen der Datenverarbeitung spezifisch einzuwilligen.”Hieraus ergeben sich also folgende Punkte, um möglichst rechtssicher seinen Cookie Banner zu gestalten:selbstbestimmte Einwilligung der jeweiligen Cookies muss möglich sein, jede Form der Cookies muss einzeln entweder abgelehnt oder zugestimmt werdenTransparente, nachvollziehbare Datenverarbeitung, die für den Nutzer ausführlich und verständlich erklärt wurdenEine wirksame Einwilligung schließt den rechtssicheren Cookie Banner abProblem: Rechtsbinden ist dies nicht, denn der Leitfaden ist lediglich eine Orientierungshilfe! Daher ist es unbedingt notwendig, Cookie Banner nach Gesetzes Änderungen und entsprechenden Urteilen stetig anzupassen. Viele Urteile werden noch weiter über das Bundesgerichtshof weitergegeben, sodass ein konkretes Handeln nicht immer zu 100% ablesbar ist. Gerade bei Lücken in Gesetzen und Verordnungen. Wichtig ist, dass beim Setzen der Cookie Hinweise sowohl die Bestimmung der DSGVO eingehalten werden als auch die ePrivacy bzw. Cookie Richtlinien der jeweiligen Länder. Keines der Gesetze und Richtlinien wird durch eine andere Bestimmung außer Kraft gesetzt und werden somit lediglich durch Urteile und Gesetzesanpassungen ergänzt.Besonders folgende Fragestellungen sind derzeit unbedingt zu beachten: Dürfen Cookes angehakt sein oder ist das nicht zulässig ? Müssen User explizit zustimmen oder ist es bereits eine Zustimmung, wenn der User den Cookie Banner einfach schließt oder einfach allen zustimmt ohne explizit die Cookies auszuwählen – dürfen dann Cookies gesetzt werden oder eben nicht? Ein Urteil aus dem Oktober 2019 lautet: Es muss ausdrücklich zugestimmt werden! Das BGH-Urteil ist hier klar, deutlich und strikt. Es wird unbedingt empfohlen sich diesem Urteil anzupassen und sich die Zustimmung der User vor allem für Cookies einzuholen, die dazu dienen Nutzerprofile für den Zweck der Werbung und Marktforschung anzulegen. Wichtig hierbei ist die EDPB Richtlinie zur gültigen Zustimmung aus dem Mai 2020. Hier wird explizit beschrieben, dass das Scrollen und Fortsetzen des Surfens im Shop oder Website nicht als Zustimmung gelten darf. Es ist nämlich zu keiner expliziten Zustimmung gekommen. Vorab ausgewählte Cookies auf dem Cookie Banner sind nicht konform und müssen standardmäßig abgewählt werden, Ausnahme bilden die notwendigen technischen Cookies. Erzwungene Einwilligungen, die sogenannten Cookie-Walls, sind ebenfalls nicht konform.Was sind Cookie Banner Tools?Da die Rechtslage noch immer nicht zu 100% geklärt ist, können sogenannte Consent Management Plattforms genutzt werden. Diese sind flexibel und punkten mit Fachkompetenz, die bei dem sensiblen Thema Datenschutz unbedingt zu empfehlen ist. Was ist der Unterschied zwischen Cookie Banner und Cookie Consent Tools?Cookie Banner dienen der reinen Bereitstellung von Informationen, die User schnell wegklicken können. Technisch und rechtlich haben Cookie Banner meist also keine Funktion. Cookies werden so oder so verwenden, ob hier zugestimmt wurde oder nicht. Rein rechtlich ist also die einzige Verwendung der Banner nicht konform, sie sollten also sinnvoll ergänzt werden. Cookie Consent Tools blockieren bestimmte Cookies, bis der User explizit zugestimmt hat. Die Tools dienen also der rechtlichen Wirksamkeit und sind unbedingt zu empfehlen.Welcher Consent-Management-Provider ist für mich sinnvoll ?Nicht jedes Tool ist für jede Art von Website und Webshop wirklich sinnvoll. Um die Entscheidung zu vereinfachen, gibt es hier eine Aufstellung von Tools, die möglichst viele Cases abdecken können:Case 1: Ich habe einen BlogFür einen einfachen Blog mit maximal 10.000 Seitenaufrufe pro Monat kann das Tool Consentmanager empfohlen werden. Das Tool kann unabhängig vom CMS und Shopsystem genutzt werden:Kosten: Kostenfrei bis 10.000 Seitenaufrufe im MonatEigenschaften: Unabhängig vom CMS, Textdatenbank mit Beschreibungen für die Cookies, Individualisierung der Banner ist möglich, Statistiken zur Einwilligungen werden gezeigt, Mehrsprachigkeit ist gegebenHilfe: Guideline CMP IntegrationCase 2: Kleine Website, die Grundsicherung benötigtBei einer Website, die entsprechend klein ist, sind meist nur sogenannte Grundsicherungen nötig. Cookiefirst bietet hierfür kostenlose Optionen. Es wird je nach Feature bezahlt. Steigen die Anforderungen, wird das Tool auch etwas kosten.Kosten: Je nach Feature auch kostenlos. Bei größeren Projekten ab 9€/MonatEigenschaften: Unabhängig von Shopsystemen und CMS, Mehrsprachigkeit ist gegeben, Individualisierung der Banner möglich, Consent StatistikVideo: Cookie First installierenCase 3: Eine Website/Shop oder auch Blog mit weniger als 100 Unterseiten  Empfohlen werden kann hier das Tool cookiebot. Das Tool ist für bis zu 100 Unterseiten kostenlos. Auch dieses Tool kann Unabhängig vom CMS und Shopsystem genutzt werdenKosten: Kostenfrei bis 100 UnterseitenEigenschaften: Unabhängig vom CMS, Textdatenbank mit Beschreibungen für die Cookies, Individualisierung der Banner ist möglich, Statistiken zur Einwilligungen werden gezeigt, Mehrsprachigkeit ist gegebenVideo: Cookiebot installierenCase 4: Es wird WordPress genutztFür WordPress Nutzer gibt es ein Plugin, welches ab der WordPress Version 4.6 genutzt werden kann. Borlabs Cookie bildet dabei eine rechtssichere Lösung, die schnell und einfach implementiert werden kann.Kosten: einmalig und richtet sich nach der Anzahl der Websites. Eine Website kostet 39 €Eigenschaften: Individualisierung der Banner, Consent Statistiken und Speicherung des Consents in der WordPress DatenbankVideo: Borlabs Cookies TutorialCase 5: Es wird Shopify genutztAuch Shopify Nutzer können sich über eine interne Lösung freuen. Shopify stellt eine App zur Verfügung die vollautomatisch integriert werden kann. Alles kann individuell angepasst werden. Unterstützt werden derzeit die Shop Sprachen Deutsch, Englisch und auch Französisch. Je nachdem welche Version von Shopify genutzt wird, gibt es unterschiedliche Angebote der AppKosten: Je nach Version kostenlos bis 14,99 $/MonatEigenschaften: Vollständige Anpassung, White-Listing, einfache Installation ohne CodierungenVideo: GDPR Cookie Consent App GuideCase 6: Premiumlösung für alle FälleFür alle Fälle kann auch das Tool usercentrics genutzt werden. Die Plattform dabei kann bei Ihnen selbst gehostet werden. Das Tool umfasst alle Optionen, die es gibt und bietet dadurch zugeschnitten individuelle Lösungen angepasst an Ihren Case und Vorstellungen.Kosten: Individuelle Preise nach KontaktaufnahmeEigenschaften: Self-Hosting Tool, unabhängig von Shopsystem und CMS, Textdatenbank für Cookieinformationen, Individualisierung der BannerVideo: usercentrics Produkteinführung  Brauche ich immer einen Cookie Consent für meine Website?Ob man einen Consent benötigt oder eben nicht, kommt darauf an. Die entsprechende ePrivacy Verordnung, die auch das Thema Cookies vollumfänglich klären soll, ist derzeit noch nicht in Kraft getreten und soll voraussichtlich auch erst im Jahre 2022 in Kraft treten. Die DSGVO gibt hierbei keine detaillierten Auskünfte, wie man mit dem Tracking und dem Setzen von Cookies umgehen soll. Wie oben beschrieben, muss stets entschieden werden, welche der Cookies eine Einwilligung benötigen und welche nicht. Wann braucht man also gar keinen Consent? Wenn keinerlei Cookies gesetzt werden. Das gilt vor allem, wenn auf den Websiten nur Session Cookies genutzt werden also jene Cookies, die keine Daten weitergeben und nur das Interesse und die Funktionalität der Website sichern.   Quellen und weiterführende Links:https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/gesetze/133363-e-privacy-verordnunghttps://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/8451-hinweispflicht-fuer-cookies.htmlhttps://www.it-daily.net/it-sicherheit/datenschutz-grc/25501-cookies-im-world-wide-webhttps://www.wbs-law.de/it-und-internet-recht/datenschutzrecht/eugh-cookies-aktive-einwilligung-c-673-17-45473/https://www.datenschutzexperte.de/datenschutz-cookie-hinweis/https://dsgvo-gesetz.de/https://www.checkdomain.de/blog/onlinemarketing/cookie-hinweis-vergleich-die-fuenf-besten-consent-management-provider-fuer-den-cookie-banner/ Der Beitrag Cookie Hinweis: Die besten Consent Management Provider (CMP) erschien zuerst auf AdStrat GmbH - Online Marketing Agentur Hamburg.

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