Cum-Ex Verfahren

In der Strafsache gegen Dr. Berger (Cum-Ex) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung  Aktenzeichen: 6 KLs – 1111 Js 18753/21  wurden folgende weitere Termine bestimmt: Freitag, 14.04.2023 Donnerstag, 27.04.2023 Freitag, 28.04.2023, jeweils 9:30 Uhr Dienstag, 02.05.2023, 15:00 Uhr, in der Leichtbauhalle (Veranstaltungsgelände Gibber Kerb), Grundweg, 65203 Wiesbaden. Die Termine am 16.03.2023 und 23.03.2023 werden aufgehoben. Der Beitrag Cum-Ex Verfahren erschien zuerst auf Diebewertung.

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Bekanntmachung über Untersuchungen zur Prüfung von Schätzformeln für Verfahren zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Bekanntmachung über Untersuchungen zur Prüfung von Schätzformeln für Verfahren zur Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern Vom 10. Februar 2023 Das Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut für Er

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FINMA sieht nach Abklärungen keinen ausreichenden Anlass für ein Verfahren wegen Äusserungen zu Abflüssen von Kundengeldern bei Credit Suisse

Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat mögliche Verletzungen des Finanzmarktrechts im Zusammenhang mit öffentlichen Aussagen des Verwaltungsratspräsidenten der Credit Suisse zu Abflüssen von Kundengeldern abgeklärt. Sie sieht keinen ausreichende

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Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die vorläufige Aussetzung von Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) – „Orphan Drugs über 30 Millionen

Bundesministerium für Gesundheit Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über die vorläufige Aussetzung von Verfahren der Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35a Absatz 1 Satz 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V)

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Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Verfahren, in dem sich der Kläger gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf richtet.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Der Kläger stützt ihn auf die Zulassungsgründe gemäß § 124 Abs. 2 Nrn. 1 und 5 VwGO. Keiner dieser Zulassungsgründe ist gegeben. 2 I. Das Zulassungsvorbringen weckt keine ernstlichen Zweifel an der Ri

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Wirecard Musterkläger

Im Ringen um möglichen Schadenersatz für durch die Wirecard-Insolvenz geschädigte Anlegerinnen und Anleger geht es voran. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat gestern den Musterkläger für das Kapitalanleger-Musterverfahren bestimmt, wie es mitteilte.

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