Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet. Der Kläger stützt ihn auf die Zulassungsgründe gemäß § 124 Abs. 2 Nrn. 1 und 5 VwGO. Keiner dieser Zulassungsgründe ist gegeben. 2 I. Das Zulassungsvorbringen weckt keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angegriffenen Entscheidung (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO). Zweifel in [] Der Beitrag Erfolgloser Zulassungsantrag in einem Verfahren, in dem sich der Kläger gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf richtet. erschien zuerst auf Diebewertung.
In der Strafsache gegen Dr. Berger (Cum-Ex) wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung Aktenzeichen: 6 KLs – 1111 Js 18753/21 wurden folgende weitere Termine bestimmt: Freitag, 14.04.2023 Donnerstag, 27.04.2023 Freitag, 28.04.2023, jeweils 9:30 Uhr Die
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