Laut Berechnungen der amerikanischen Weltraumbehörde Nasa ging der Meteorit, der auch schnon einen Namen hat, 2024BX1, bei Nennhausen im Kreis Havelland um 1:32 Uhr am Sonntag nieder. Bei einem Meteoriten handelt es sich um einen Festkörper, der die Erdatmosphäre durchquert und auf dem Erdboden aufschlägt. Während der letzten Jahrzehnte wurden im Durchschnitt etwa fünf Meteoritenfälle pro Jahr beobachtet. Tatsächlich wird jedoch eine viel höhere Zahl von Meteoriten unbeobachtet auf die Erde niedergehen. Doch nehmen wir einmal an, jemand beobachtet einen Meteoritenfall und findet den Meteoriten sogar. Darf er ihn dann behalten? Darf man einen gefundenen Meteoriten behalten? Wer einen Meteoriten als Erster findet, darf diesen behalten. Denn ein außerirdischer Gegenstand ist bis zu seinem Fund besitz- und eigentumslos. Ein Meteorit gehört daher zunächst einmal niemanden. Meteorit-Entscheidung des Landgerichts Augsburg Einen entsprechenden Fall hatte das Landgericht Augsburg im Jahr 2007 zu entscheiden. In dem Fall stritt sich ein deutscher Hobbyastronom mit einer österreichischen Gemeinde um das Eigentum an einem Meteoriten. Der Meteorit ging auf das Grundstück der Gemeinde nieder und wurde als „Neuschwanenstein 3“ bekannt. Das Landgericht entschied auf Basis des österreichischen Eigentumsrechts, dass die Gemeinde durch den Aufschlag kein Eigentum an dem Meteoriten erlangt hat (Landgericht Augsburg, Urteil vom 06.07.2007, Az. 8 O 1758/06). Was ist der Unterschied zwischen einem Asteroid und einem Meteorit? Meteorite sind Bruchstücke kosmischer Körper, die beim Eintritt in die Erdatmosphäre abgebremst werden und auf die Erdoberfläche fallen. Asteroiden sind große kosmische Körper, die beim Einschlag (Impakt) auf der Erde Krater hinterlassen. Tipp Lesen Sie hier das Neueste aus dem Recht: recht-aktuell.de Der Beitrag Darf man einen gefundenen Meteoriten behalten? erschien zuerst auf refrago.
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