Darf man zuviel erhaltenes Wechselgeld behalten oder macht man sich strafbar, wenn man nichts sagt?

Jeden Tag erhalten in unzähligen Fällen Kunden an der Kasse zu viel Wechselgeld zurück. Teilweise erfolgt das unbemerkt. Manchmal erkennt der Kunde jedoch, dass der Kassierer zu viel Wechselgeld herausgegeben hat. Macht man sich dann als Kunde strafbar, wenn man das erhaltene Wechselgeld einfach einsteckt und nichts sagt? Ist das Behalten von zu viel erhaltenen Wechselgeld strafbar? Das Behalten von zu viel erhaltenen Wechselgeld ist nicht strafbar. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde den Fehler des Kassierers bemerkt oder nicht. Begeht man einen Betrug, wenn man das zuviel zurückgegebene Geld behält? Auch eine Strafbarkeit wegen Betrugs nach § 263 StGB kommt im Ergebnis nicht in Betracht. Voraussetzung für die Strafbarkeit wäre eine Täuschungshandlung durch den Kunden. Da der Kunde in aller Regel zum Fehler des Kassierers nichts sagen wird, könnte insofern nur eine Täuschung durch Unterlassen vorliegen. Der Vorwurf würde darin liegen, dass der Kunde den unberechtigten Erhalt des Wechselgelds nicht aufklärt. Eine Strafbarkeit wegen der unterlassenen Aufklärung ist aber regelmäßig ausgeschlossen. Denn der Kunde würde sich nur dann wegen der unterlassenen Aufklärung strafbar machen, wenn er verpflichtet wäre, den Kassierer über seinen Fehler zu informieren (juristisch spricht man von Gerantenstellung). Dies wird aber in den seltensten Fällen so sein. Eine besondere Aufklärungspflicht besteht im allgemeinen Rechtsverkehr und somit auch gegenüber Kassierern nämlich nicht. Rückzahlungspflicht Es ist aber zu beachten, dass ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rückzahlung des zu viel ausgezahlten Wechselgelds besteht. Bemerkt also der Kassierer seinen Irrtum und verlangt das zuviel zurückgegebene Geld zurück, dann muss man es ihm wieder geben. Abgesehen von der rechtlichen Seite besteht natürlich immer eine moralische Pflicht, den Kassierer auf sein Versehen aufmerksam zu machen und ihm das zuviel erhaltene Geld freiwillig zurückzugegeben. Siehe auch: Die neuesten Informationen von über 30 juristischen Webseiten – hier zum Thema „Strafrecht“ bei recht-aktuell.de: www.recht-aktuell.de/aktuell/Strafrecht Aktuelle Ratgeber und Texte aus deutschen Rechtsanwaltskanzleien bei recht-aktuell.de Der Beitrag Darf man zuviel erhaltenes Wechselgeld behalten oder macht man sich strafbar, wenn man nichts sagt? erschien zuerst auf refrago.

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