mit Daniel Schönfelder und Noah Neitzel Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz ist Teil eines internationalen Trends der Verrechtlichung von menschenrechtsbezogenen Sorgfaltspflichten und neben dem französischen Gesetz für eine Sorgfaltsprüfungspflicht und dem norwegischen Transparenzgesetz das einzige Gesetz, das Unternehmen umfassend zur Einhaltung von Menschenrechten verpflichtet. Im Kern schafft das LkSG die Pflicht für große Unternehmen ab 3.000 (2023) bzw. 1.000 (2024) Beschäftigten, die Risiken für Menschenrechte und einige Umweltaspekte in ihren Lieferketten zu managen. Die Umsetzung des Gesetzes wirft jedoch etliche Fragen auf, so zum Beispiel nach der geforderten Wirksamkeitsprüfung der implementierten Maßnahmen für Identifikation und Steuerung menschenrechtlicher Risiken oder der Verknüpfung mit der Unternehmenssteuerung. Über diese Fragen reden wir heute mit Daniel Schönfelder und Noah Neitzel. +++ Mehr zum Thema finden Sie auch in unserer Zeitschrift REthinking Finance.
mit Dr. Jukka Weigel und Dr. Nima Ghassemi-Tabar Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, das im Juni dieses Jahres verabschiedet wurde, verpflichtet deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Arbeitnehmern im Inland ab 2023 dazu, ihre Lieferketten auf mögl
Die Welt des neuen Managements ist voller hochtrabender Begriffe und gut gemeinter Ratschläge. Was davon bewährt sich im Alltag eines Interim und Turnaroundmanagers? Bodo Antonic gibt Antworten. Diesmal: „Resilienz“. Resilienz war nie wichtiger als jetzt
mit Daniela Mattheus und Ingo Speich Willkommen zur fünften Podcast-Folge unserer Reihe Governance Talks – dem Expertentalk zu aktuellen Brennpunktthemen aus dem Bereich Corporate Governance. Sustainability oder ESG ist das Thema in der heutigen globalen
31.01.2024 Bekanntmachung zur Umsetzung der Delegierten Richtlinie (EU) 2024/242 der Kommission vom 27. September 2023 zur Änderung der Richtlinie 2009/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Aktualisierung der Liste der Verteidig
zum Artikel gehenSeit 2022 haben Verbraucher mehr Rechte bei on- und offline geschlossenen Verträgen. Die Änderungen betreffen zum einen automatische Laufzeitverlängerungen und Kündigungsfristen bei Aboverträgen. Außerdem sind bestimmte Anbieter jetzt verpflichtet, einen
zum Artikel gehen