Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland

Bereits seit die neue Bundesregierung rund um Kanzler Olaf Scholz im Amt ist, heißt es dass die Cannabis-Legalisierung noch in dieser Legislatur-Periode erfolgen soll. Am 26.10.2022 war es dann soweit und es wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung gemacht: Das Bundeskabinett hat die Eckpunkte für eine Cannabis-Legalisierung in Deutschland beschlossen. Doch was bedeutet das für den Stand heute? Was wurde genau beschlossen? Und wann kann tatsächlich mit einer Legalisierung von Cannabis gerechnet werden? Diesen Fragen möchte ich in meinem Beitrag über die Cannabis-Legalisierung in Deutschland auf den Grund gehen. Welche Eckpunkte hat das Bundeskabinett beschlossen? Die wichtigsten Eckpunkte sind, dass der Erwerb und Besitz von maximal 20-30 g Cannabis zum Eigenkonsum straffrei bleiben sollen. Auch der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen, blühenden Pflanzen pro volljähriger Person soll legalisiert werden. Zahlreiche weitere Einschränkungen sind geplant. Wie die gesetzlichen Regelungen genau aussehen, wird sich erst herausstellen, wenn das Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen ist. Welche Folgen hat der Beschluss Stand heute? Durch den Beschluss der Eckpunkte durch das Bundeskabinett wird zunächst nur ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Der Erwerb und Besitz von Cannabis ist aktuell weiter strafbar. Mit einer gesetzlichen Regelegung ist frühestens im Jahre 2024 zu rechnen. Aktuell ist jedoch bereits die ärztliche Verschreibung von medizinischem Cannabis u.a. zur Schmerzbehandlung möglich. Cannabis und die Fahreignung Bei jedwedem Cannabis-Konsum ist die Fahreignung zu beachten. Für medizinisch verordnetes Cannabis hat der Gesetzgeber in § 24 a Abs. 2 Satz 3 StVG die sogenannte „Medikamentenklausel“ eingeführt, wonach keine Verkehrsordnungswidrigkeit vorliegt, wenn Cannabis bestimmungsgemäß für den konkreten Krankheitsfall als verschriebenes Arzneimittel eingenommen wurde. Sie benötigen Hilfe bezüglich eines Cannabis-Delikts? Wenden Sie sich gerne vertrauensvoll an mich. Sie erreichen meine Kanzlei telefonisch unter 0821/515109 oder per E-Mail an kontakt@anwalt-augsburg-strafrecht.de. Ihr Rechtsanwalt Dietmar Geßler Fachanwalt für Strafrecht Der Beitrag Die Cannabis-Legalisierung in Deutschland erschien zuerst auf Rechtsanwalt Dietmar Geßler.

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