Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung

In den letzten Jahren und Monaten gerieten Steuersnder immer hufiger in den Blickpunkt der Strafverfolgungsbehrden. Fast tglich konnte man von einer Steuer-CD in den Medien hren und lesen, wurden immer neue Selbstanzeigen bekannt. Doch was hat es eigentlich mit dieser Selbstanzeige auf sich? Mit der Selbstanzeige nach 371 AO will der Gesetzgeber dem Brger die Mglichkeit geben, straffrei zur Steuerehrlichkeit zurckzukehren. 371 der Abgabenordnung stellt einen persnlichen Strafaufhebungsgrund dar. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, wird der an einer Steuerhinterziehung Beteiligte nachtrglich straflos. Jedoch muss der Beteiligte nicht nur einige Voraussetzungen selbst erfllen; es drfen auch keine Sperrgrnde vorliegen, die die Straflosigkeit trotz Selbstanzeige nicht eintreten lassen. Zunchst wird vorausgesetzt, dass zu allen unverjhrten Steuerstraftaten in einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, unvollstndige Angaben ergnzt oder unterlassene Angaben nachgeholt werden. Mit anderen Worten: Wer im Jahr 2015 eine Selbstanzeige abgeben mchte, weil er in den Jahren 2011 bis 2013 Steuern hinterzogen hat, der muss dies auch fr smtliche Jahre tun. Es tritt keine (teilweise) Straffreiheit ein, wenn z.B. die Angaben fr 2012 und 2013 berichtigt werden, die fr 2011 jedoch nicht. Ebenfalls nicht ausreichend ist es, wenn die Angaben nur teilweise berichtigt werden. Erklre ich nicht vollstndig nach, erlange ich keine Straffreiheit mehr, die Selbstanzeige ist dann unwirksam. Des Weiteren tritt Straffreiheit bei eingetretener Steuerverkrzung nur ein, wenn die hinterzogenen Steuern innerhalb einer angemessenen Frist dann auch entrichtet werden. Allein die Erklrung, dass und in welchem Umfang man Steuern hinterzogen habe, hilft also nicht weiter, man muss dann auch zahlen. Dies gilt auch dann, wenn eine Aussetzung der Vollziehung erwirkt wurde. Die Frist zur Zahlung ist nmlich rein strafrechtlich anzusehen. Schlielich drfen auch keine Sperrgrnde vorliegen. Ist z.B. eine Prfungsanordnung bekannt gegeben worden, so sperrt dies die Straffreiheit der Selbstanzeige. Gleiches gilt, wenn etwa die Tat bereits entdeckt ist und der Tter dies wusste oder damit rechnen musste. Als Fachanwalt fr Strafrecht und Steuerrecht rate ich dringend an, im Falle einer erwogenen Selbstanzeige anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um die strafbefreiende Wirkung auch zu erhalten. Es grt Sie herzlich Ihr Rechtsanwalt Tim Brhland Fachanwalt fr Strafrecht Fachanwalt fr Steuerrecht

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