Digitale Barrierefreiheit

Ab nächstes Jahr besteht für ganz oder teilweise öffentliche Webseiten in der Europäischen Union die Pflicht zur Barrierefreiheit. Die sogenannte digitale Barrierefreiheit . Diese Verpflichtung basiert auf der EU-Richtlinie 2016/2102, die die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen verbessern soll. Digitale Barrierefreiheit ist für Websites Pflicht ab 2025. Das bedeutet, dass Webseiten so gestaltet und entwickelt werden müssen, dass sie von allen Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkt genutzt werden können. Was bedeutet digitale Barrierefreiheit im Web? Barrierefreie Webseiten sind Internetseiten, die für alle Nutzer, unabhängig von ihren Fähigkeiten, leicht zugänglich und verständlich sind. Dies umfasst: Visuelle Barrieren: Inhalte müssen auch für Nutzer mit Sehbehinderungen zugänglich sein. Dazu gehört die Bereitstellung von Textalternativen für Bilder und die Sicherstellung eines ausreichenden Kontrasts zwischen Text und Hintergrund. Auditive Barrieren: Videos und Audiodateien sollten auf barrierefreien Webseiten Untertitel oder Transkripte enthalten, damit auch gehörlose oder schwerhörige Menschen den Inhalt verstehen können. Motorische Barrieren: Die Webseite sollte auch mit der Tastatur vollständig bedienbar sein, um Menschen zu unterstützen, die keine Maus verwenden können. Kognitive Barrieren: Inhalte sollten im Einklang mit digitaler Barrierefreiheit klar und einfach strukturiert sein, um Nutzern mit kognitiven Behinderungen das Verständnis zu erleichtern. Beispielsweise kann die Verwendung einer einfachen Sprache zusätzlich für Menschen mit niedrigem Bildungsstand oder Migrationshintergrund für das Verständnis des Inhaltes hilfreich sein. Umsetzung der digitalen Barrierefreiheit Um zu gewährleisten, dass Internetseiten zu barrierefreien Webseiten werden, können folgende Maßnahmen ergriffen werden: Verwendung von Standards: WCAG 2.1: Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) sind ein international anerkannter Standard für barrierefreie Webseiten. Die WCAG 2.1 umfasst Kriterien auf drei Konformitätsstufen (A, AA und AAA). Semantisches HTML: Die korrekte Verwendung von HTML-Elementen (z.B. <header>, <nav>, <main>, <footer>) hilft Screenreadern, die Struktur der Seite besser zu interpretieren. Textalternativen: Bereitstellung von Alternativtexten (alt-Attribut) für Bilder und andere visuelle Medieninhalte. Untertitel und Transkripte: Bereitstellung von Untertiteln für Videos und Transkripten für Audioinhalte. Tastatur-Navigation: Sicherstellen, dass alle interaktiven Elemente (Formulare, Links, Schaltflächen) über die Tastatur zugänglich sind. Kontrast und Lesbarkeit: Verwendung von ausreichend kontrastierenden Farben und gut lesbaren Schriftarten. Responsives Design: Anpassung der Webseite an verschiedene Bildschirmgrößen und -auflösungen, damit sie auch auf mobilen Geräten gut nutzbar ist. Aria-Attribute: Verwendung von Accessible Rich Internet Applications (ARIA) Attributen, um zusätzliche Informationen zu interaktiven Elementen bereitzustellen, die Screenreader unterstützen. Testen der Barrierefreiheit Da die Barrierefreiheit für Websites Pflicht ist ab 2025, kann die digitale Barrierefreiheit einer Webseite durch verschiedene Methoden getestet werden: Automatisierte Tests: Tools wie WAVE, Axe oder Lighthouse können genutzt werden, um automatisierte Prüfungen der Barrierefreiheit durchzuführen. Manuelle Tests: Die Nutzung von Screenreadern (z.B. NVDA, JAWS) und Tastaturnavigation sollte manuell getestet werden, um sicherzustellen, dass die Webseite für alle Nutzer zugänglich ist. Benutzertests: Tests mit tatsächlichen Nutzern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, um sicherzustellen, dass die Webseite in der Praxis zugänglich ist und es sich wirklich um barrierefreie Webseiten handelt. Digitale Barrierefreiheit schon heute! Die Verpflichtung zur Barrierefreiheit ab 2025 erfordert, dass Webseiten so gestaltet werden, dass sie von allen Usern, einschließlich Menschen mit Behinderungen, genutzt werden können. Durch die Einhaltung von Standards wie den WCAG und die Implementierung entsprechender Maßnahmen können Webseitenbetreiber sicherstellen, dass ihre Seiten den gesetzlichen Anforderungen der digitalen Barrierefreiheit entsprechen und eine bessere Nutzererfahrung für alle bieten. Aber warum warten, bis der Gesetzgeber entsprechende Verpflichtungen etabliert? Warum nicht schon heute für digitale Barrierefreiheit sorgen, um ein zeitgemäßes soziales Engagement zu zeigen – Stichwort Inklusion? Die Borgmeier Media Gruppe ist gewappnet für die Anforderungen der Zukunft, auch was die Barrierefreiheit von Websites betrifft, die Pflicht wird ab 2025. Der Beitrag Digitale Barrierefreiheit erschien zuerst auf PR und Marketing Agentur bei Bremen.

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