DSGVO und Kunsturhebergesetz – eine erste Entscheidung

Eines der meistdiskutierten Themen rund um die DSGVO ist ihr Verhältnis zum Kunsturhebergesetz. Es war schon die Rede vom Fotografieverbot, wie es die Süddeutsche Zeitung in ihrem Beitrag Das hat sich beim Datenschutz geändert erst kürzlich sehr interessant und übersichtlich darstellte. Passend in diesen Kontext hat das Oberlandesgericht Köln nunmehr mit Beschluss vom 18.06.2018, AZ: 15 W 27/18, eine der ersten Entscheidungen zum Verhältnis zwischen der am 25.05.2018 wirksam gewordenen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Kunsturhebergesetz (KUG) im Bereich der öffentlichen Berichterstattung getroffen. Im entschiedenen Fall ging es um einen Fernsehbericht, in dem auch der Antragsteller gezeigt wurde; dagegen richtete sich der Verfügungsantrag. Inhaltlich hat das OLG Köln entschieden, dass dem Antragsteller kein Unterlassungsanspruch gemäß §§ 1004 Abs. 1 S. 2, 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 22 KUG zusteht, da es sich im entschiedenen Fall um Bildnisse der Zeitgeschichte im Sinne von § 23 Abs.1 Nr. 1 KUG handele. Interessant ist an der Entscheidung aber insbesondere, dass der Antragsteller seinen Unterlassungsanspruch wohl insbesondere auch auf die Vorschriften der DSGVO gestützt hatte. Dazu führt das OLG aus: Soweit der Antragsteller sich mit der Beschwerdebegründung auf die Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) beruft, geht dies fehl. Artikel 85 DS-GVO erlaubt wie die Vorgängerregelung in Art 9 der Richtlinie RL 95/46/EG nationale Gesetze mit Abweichungen von der DS-GVO zugunsten der Verarbeitung zu journalistischen Zwecken. Er enthält damit eine Öffnungsklausel, die nicht nur neue Gesetze erlaubt, sondern auch bestehende Regelungen – soweit sie sich einfügen – erfassen kann. Aus Sicht des Senates mache Art 85 Abs. 2 DS-GVO im Kern keine materiell-rechtlichen Vorgaben (Auernhammer/von Lewinski, DS-GVO, 5. Aufl. 2017, Art. 85 Rn. 13; Gierschmann u.a/Schulz/Heilmann, DSGVO, Art. 85 Rn. 3, 34, 67, 72 ff.), sondern stellt nur auf die Erforderlichkeit zur []

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Die Uhr tickt Im Mai ist Stichtag zur DSGVO!

Die meistgestellten Fragen zur DSGVO Ab Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Viele Webseitenbetreiber und Kunden fragen mich: Wie setze ich die Vorgaben der neuen DSGVO ohne großes Budget pünktlich und vollständig bis zum April 2018

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1 Jahr DSGVO – Erste Erfahrungen

Wie ist die Lage nach dem ersten Jahr mit der DSGVO? Das Landratsamt bietet zur seit 2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung einen Informationsabend fr interessierte Firmen und Vereine an.

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Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) kommt!

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) startet zum 25. Mai 2018. Mit AWP und dem rechtssicheren DMS/ECM enaio® DigiArch sind Sie bestens vorbereitet und haben alles im Griff. Egal ob DSGVO, KDG oder DSG-EKD, wir helfen Ihnen gerne weiter. Der Beitrag Dat

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DSGVO Neuigkeiten

Nach und nach entwickelt sich die Praxis der Anwendung der DSGVO weiter und erste Entscheidungen werden bekannt. Nachstehend ein kleiner Überblick über Themen, die Stand Anfang November 2018 gerade aktuell in der Diskussion sind: Facebook-Fanpages EuGH 5

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Umsetzung der DSGVO Prüfungskatalog von LfD Niedersachsen

In den vergangenen Monaten hat die LfD Niedersachsen 50 große und mittelgroße Unternehmen geprüft, wie umfassend die Anforderungen der DSGVO im Unternehmen umgesetzt wurden. Die LfD Niedersachsen hat nun Ihren detaillierten Fragenkatalog veröffentlicht. D

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