Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Einsicht in die Personalakte nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Der Arbeitgeber hat im Rahmen seiner vertraglichen Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) auf das Wohl und die berechtigten Interessen des Arbeitnehmers Rücksicht zu nehmen. Hierzu zählt auch das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers resultierende Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Der Kläger war bei der Beklagten, einem Versicherungsunternehmen, vom 1. Januar 2006 bis zum 30. Juni 2007 als Schadensbüroleiter beschäftigt. Die Beklagte führt die Personalakte des Klägers weiter. Nach Vertragsende teilte ihm eine Personalbearbeiterin im Rahmen einer Zeugnisauseinandersetzung mit, dass Gründe vorhanden seien, die auf seine mangelnde Loyalität schließen ließen. Der Kläger verlangt Einsicht in seine Personalakte. Die Beklagte verweigert dies mit Hinweis auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen.

  • Netz: Start
  • Aktualisiert: 12.7.2024
zum Artikel gehen

Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: BAG vom 13.12.2023 5 AZR 137/23

Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und

zum Artikel gehen

Rücktritt vom Aufhebungsvertrag wegen Nichtleistung

Ein Arbeitnehmer kann grundsätzlich von einer Aufhebungsvereinbarung gemäß § 323 Abs. 1 BGB wegen Nichtleistung zurücktreten, wenn sein Arbeitgeber die im Aufhebungsvertrag für den Verlust des Arbeitsplatzes zugesagte Abfindung nicht zahlt. Der Sechste Se

zum Artikel gehen

Eine fristlose Eigenkündigung zur Rettung der Urlaubsansprüche ist nicht möglich. 

Das Arbeitsgericht Siegburg hat mit seinem Urteil vom 22.11.2018, Az. 5 Ca 1305/18, entschieden, dass eine fristlose Eigenkündigung keine Urlaubsansprüche „rettet“. Versäumt ein Arbeitnehmer die Frist für eine ordentliche Eigenkündigung im Jahr 2018 muss

zum Artikel gehen

Beendigung der Zusammenarbeit mit der Marke QUORN zum 30.06.2023

Sehr geehrte Damen und Herren, die seit 2015 bestehende Kooperation mit [Mehr dazu] Der Beitrag Beendigung der Zusammenarbeit mit der Marke QUORN zum 30.06.2023 erschien zuerst auf BestCon Food.

zum Artikel gehen

Abfindung bei der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

Frage: Es treten vermehrt Mandanten, welche sich verändern und daher ihr Arbeitsverhältnis kündigen möchten, mit der Frage an mich heran, was sie denn dann als Abfindung von ihrem Arbeitgeber verlangen können. Enttäuschung macht sich breit, wenn sie erfah

zum Artikel gehen