Rechtsanwälte Flöther & Poerschke in Essen
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Amtsgerichte bei der Ahndung von Parkverstößen nicht allein von der Haltereigenschaft auf die Tätereigenschaft schließen dürfen. Dazu heißt es: Nach § 49 Abs. 1 Nr. 13 Variante
Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber zur Ermöglichung der Teilnahme seiner Mitglieder an Betriebsratssitzungen mittels Videokonferenz die Überlassung von je einem Tablet oder Notebook je Betriebsratsmitglied verlangen, sofern die Voraussetzungen des § 30
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.Die Kläge
Der Arbeitgeber gerät in Annahmeverzug mit der angebotenen Arbeitsleistung, wenn er einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände erteilt, obwohl dieser gemäß den verordnungs
Ein Arbeitnehmer kann aus § 109 Abs. 1 S. 3 GewO, der denArbeitgeber zu einer Beurteilung der Leistung und des Verhaltens desArbeitnehmers verpflichtet, keinen Anspruch auf eine Dankes- undWunschformel ableiten. § 612a BGB schützt den Arbeitnehmer nicht n
Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG kann der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Bezugszeitraum, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er voll erwerbsgemindert oder aufgrund e
Für die Parteien eines Rechtsstreits gibt es grundsätzlich keine allgemeine prozessuale Pflicht zur Auskunftserteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen kommt aber ein auf § 242 BGB gestützter materiellrechtlicher Auskunftsanspruch in Betracht, wenn zwisc
Das Bundesarbeitsgericht hält an seiner Entscheidung fest, dass ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % für Zeitungszusteller, die ihre Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erbringen, einen angemessenen Ausgleich im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG darstellt u
Der Beweiswert von (Folge-)Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen kann erschüttert sein, wenn der arbeitsunfähige Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung eine oder mehrere Folgebescheinigungen vorlegt, die passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfassen, und
Die Abstufung der Darlegungslast beim Streit über das Vorliegen einer neuen Erkrankung im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 und S. 2 EFZG, wonach der Arbeitnehmer Tatsachen vorzutragen hat, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung bestanden,