Bei richtlinienkonformer Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG kann der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Bezugszeitraum, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er voll erwerbsgemindert oder aufgrund einer seitdem fortbestehenden Krankheit arbeitsunfähig geworden ist, grundsätzlich nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten erlöschen, wenn []
Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatschlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Grnden an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmig nur dann nach Ablauf eine
Maximieren Sie Ihren Urlaub: Allgemeine Tipps für Unvergessliche Erlebnisse Urlaub ist eine besondere Zeit, um sich zu entspannen, neue Horizonte zu erkunden und unvergessliche Erinnerungen zu schaffen. Doch die Kunst, diese kostbaren Momente zu Der Beitr
zum Artikel gehenKrankheit und Urlaub. Was geht und was nicht? Wer arbeitet, hat Anspruch auf Urlaub. Der Urlaubsanspruch nach dem BurlG ist ein Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht. Wer nicht arbeiten kann – zum Beispiel aufgrund einer Krankheit – hat also keine
zum Artikel gehenWir sind im Sommer-Urlaub vom 14-27.08.23 Gerne können Sie uns eine eMail schreiben wir melden uns umgehend bei Ihnen. Der Beitrag Sommer Urlaub 2023 erschien zuerst auf Betten-Stumpf KG.
zum Artikel gehenDas Bundesarbeitsgericht nimmt die Arbeitgeber dahingehend in die Pflicht, dass diese Ihre Arbeitnehmer auf bestehende Resturlaubsansprche ausdrcklich hinweisen und ber die Verfallfristen informieren mssen. Nur dann knnen restliche Urlaubsansprche erl
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