Sind Parkverstöße nun nicht mehr dem Halter anzulasten? BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024  2 BvR 1457/23 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Amtsgerichte bei der Ahndung von Parkverstößen nicht allein von der Haltereigenschaft auf die Tätereigenschaft schließen dürfen. Dazu heißt es: Nach § 49 Abs. 1 Nr. 13 Variante 3 StVO handelt ordnungswidrig im Sinne des § 24 StVG, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über Parkscheiben nach § 13 Abs. 1 oder Abs. 2 []

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Zahlreiche Parkverstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

In dem vom VG Berlin entschiedenen Fall hat ein Kraftfahrer innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen. Die Behörde hat dem Fahrer daher die Fahrerlaubnis, aufgrund fehlender Kraftfahreignung, entzogen. Dies w

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