Zahlreiche Parkverstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen

In dem vom VG Berlin entschiedenen Fall hat ein Kraftfahrer innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße und 15 Geschwindigkeitsüberschreitungen begangen. Die Behörde hat dem Fahrer daher die Fahrerlaubnis, aufgrund fehlender Kraftfahreignung, entzogen. Dies wurde vom Gericht bestätigt. Der Beitrag Zahlreiche Parkverstöße können zum Entzug der Fahrerlaubnis führen erschien zuerst auf Anwaltskanzlei Reissig & Kollegen.

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Grundfähigkeiten- versicherung und der Führerschein

Ist der Verlust des Führerscheines (PKW) eine sinnvolle Absicherung, oder ist das mehr ein kosmetischer Baustein? In verschiedenen Veröffentlichungen lese ich immer wieder, dass in der Grundfähigkeitenversicherung der wichtigste Leistungsauslöser der Verl

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Aufhebung der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Verfahrensverzögerung

Wird bei einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis wegen einer Trunkenheitsfahrt die hiergegen gerichtete Beschwerde des betroffenen Autofahrers nach Einlegung beim Amtsgericht erst nach nahezu fünf Monaten beim Landgericht vorgelegt, so ist von eine

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Sind Parkverstöße nun nicht mehr dem Halter anzulasten? BVerfG, Beschluss vom 17.05.2024  2 BvR 1457/23 

Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung festgestellt, dass die Amtsgerichte bei der Ahndung von Parkverstößen nicht allein von der Haltereigenschaft auf die Tätereigenschaft schließen dürfen. Dazu heißt es: Nach § 49 Abs. 1 Nr. 13 Variante

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Die nachträgliche Zeugnisverweigerung als klassisches Beweisverwertungsverbot

Das Landgericht Oldenburg hatte im Februar 2022 eine klassische Fallgestaltung zum Zeugnisverweigerungsrecht von Eheleuten zu entscheiden, welches sich aus § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO herleiten lässt. Dem Beschluss liegt folgender Sachverhalt zugrunde: E

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Altfeld: Unfallflucht nach Parkrempler am Supermarkt

Am Montagabend gegen 18 Uhr kam es laut Polizeibericht zu einem Verkehrsunfall beim Ausparken auf dem Parkplatz eines Supermarktes in Altfeld. Die beiden Beteiligten sahen sich den Schaden an, wobei die Fahrzeuge nicht unerheblich beschädigt wurden. Als d

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