Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.Die Klägerin arbeitete seit dem 01.02.2021 als medizinische Fachangestellte bei der Beklagten, die ein Krankenhaus betreibt. Die Klägerin wurde auf verschiedenen Stationen in der []
IKK BB übernimmt als Extraleistung die Kosten für HPV-Impfung bis 28 Jahre.
zum Artikel gehenBesonders wichtig zu Corona-Zeiten: die Grippeschutzimpfung. Für Versicherte der IKK BB fallen für diese Impfung keine Kosten an.
zum Artikel gehen«Ich kann Frau Ruperti zu über 100% weiterempfehlen! Sie hat mich in der kritischen Zeit der unbegründeten Kündigung super professionell und auch menschlich beraten. Darüber hinaus hat sie für mich ein tolles Paket verhandelt und war stets zuverlässig und
zum Artikel gehenDie Kndigung des Arbeitsverhltnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der brigen Belegschaft vor einer Infektion verstt nicht gegen das Maregelungsverbot des 612a BGB.
Beim Blick in den Briefkasten gerät mancher Mieter in Entsetzen. Ein Brief vom Vermieter offenbart die Katastrophe. Sie enthält eine fristlose Kündigung der Wohnung. In diesem Artikel lesen Sie, wann eine solche gerechtfertigt ist und was Sie als Betroffe
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