Die Kndigung des Arbeitsverhltnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der brigen Belegschaft vor einer Infektion verstt nicht gegen das Maregelungsverbot des 612a BGB. Das wesentliche Motiv fr die Kndigung war nicht die Weigerung, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der brigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Mrz 2023 2 AZR 309/22 Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 18/23
Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.Die Kläge
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