Kündigung einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten

Die Kndigung des Arbeitsverhltnisses einer nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der brigen Belegschaft vor einer Infektion verstt nicht gegen das Maregelungsverbot des 612a BGB. Das wesentliche Motiv fr die Kndigung war nicht die Weigerung, sich einer Impfung gegen SARS-CoV-2 zu unterziehen, sondern der beabsichtigte Schutz der Krankenhauspatienten und der brigen Belegschaft vor einer Infektion durch nicht geimpftes medizinisches Fachpersonal. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30. Mrz 2023 2 AZR 309/22 Quelle: Pressemitteilung BAG Nr. 18/23

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Kündigung und Impfung: BAG vom 30.03.2023 – 2 AZR 309/22

Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses einer nicht gegen das Coronavirus geimpften medizinischen Fachangestellten zum Schutz von Patienten und der übrigen Belegschaft vor einer Infektion verstößt nicht gegen das Maßregelungsverbot des § 612a BGB.Die Kläge

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Absoluter Kündigungsgrund

Absoluter Kündigungsgrund: Wichtigkeit einer Kündigungsprüfung Unter absoluten Kündigungsgründen versteht man Gründe für eine Kündigung, bei deren Vorliegen die Kündigung gerechtfertigt ist. Eine Prüfung im Einzelfall und eine Abmahnung seitens des Arbeit

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Fristlose Kündigung der Wohnung – was nun?

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