Einstweilige Verfügung Selbstwiderlegung der Dringlichkeit

Einstweilige Verfügung: Wann Dringlichkeit selbst widerlegt sein kann Einstweilige Verfügungen sind ein mächtiges Instrument im Rechtsstreit. Sie ermöglichen es, in dringenden Fällen schnell und effektiv rechtliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Doch was geschieht, wenn die Dringlichkeit, die den Antrag auf eine einstweilige Verfügung begründet hat, plötzlich nicht mehr gegeben ist? Kann die Dringlichkeit [...]

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Einstweilige Verfügung bei Besitzstörung eilt nicht

Wenn der Besitz gestört wird: Einstweilige Verfügung als schneller Rechtschutz Der Begriff Besitzstörung ist vielen Menschen geläufig, doch die rechtlichen Möglichkeiten zur Abwehr einer solchen Störung sind weniger bekannt. Wer durch eine unerlaubte Hand

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Terminverlegungsantrag Verzögerung von drei Wochen fehlende Dringlichkeit

[Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 18 O 7/24 ] Gericht verneint Dringlichkeit: Terminverlegungsantrag führt zu Zurückweisung Terminverlegungen und Fristverlängerungen sind im Gerichtswesen ein häufig auftretender Streitpunkt. Gerichte müssen sorgfältig

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Elf auf einen Streich

Was eigentlich nur als abschreckendes Beispiel dienen sollte, kann auch Gegenstand der Rechtsprechung werden. Wie die eBay-Auktion, die Anlass für die einstweilige Verfügung des LG Bochum vom 20. April 2009 gab (Az. I-14 O 92/09). Der Beschluss ist nicht

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Stellenangebot Rechtsanwältin (m/w/d) in Hannover

Wir suchen anwaltliche Verstärkung. Dabei kommt für uns grundsätzlich jedes wirtschaftsrechtliche Gebiet, das Sie bevorzugen, in Betracht. Derzeit können wir Ihnen vor allem eine umfassende Praxis in den nachfolgenden Teilbereichen anbieten, in denen wir

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Unterlassungsschuldner ist auch nach einstweiliger Verfügung zum Rückruf des Produkts bzw. zur Aufforderung an selbständige Abnehmer, die angegriffene Ausführungsform vorläufig nicht weiter zu vertreiben, verpflichtet

Der Unterlassungsschuldner ist auch nach einstweiliger Verfügung zum Rückruf des Produkts bzw. zur Aufforderung an selbständige Abnehmer, die angegriffene Ausführungsform vorläufig nicht weiter zu vertreiben, verpflichtet BGH BESCHLUSS I ZB 19/19 vom 17.

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