Was bei Minijobbern und geringfügig Beschäftigten zu beachten ist
Was bei Minijobbern und geringfügig Beschäftigten zu beachten ist
zum Artikel gehenMinijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
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zum Artikel gehenStreitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
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