Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
Streitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
zum Artikel gehenMinijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
zum Artikel gehenMinijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
zum Artikel gehenErhalten Minijobber zum regelmäßigen Verdienst noch steuerfreie Einnahmen, bleiben diese auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
zum Artikel gehenArbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden Minijobber innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen.
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