Erhalten Minijobber zum regelmäßigen Verdienst noch steuerfreie Einnahmen, bleiben diese auch in der Sozialversicherung beitragsfrei.
Minijobber haben wie alle anderen Beschäftigten ein Recht auf Lohnfortzahlung.
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zum Artikel gehenStreitig war die Rechtmäßigkeit der Beschäftigung diverser Minijobber für den Räum- und Streudienst.
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zum Artikel gehenArbeitgeber, die Minijobber beschäftigen, müssen für jeden Minijobber innerhalb von sieben Tagen Beginn, Ende und Dauer der Arbeit erfassen.
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