Der Versto des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Frderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die vom Arbeitgeber widerlegbare Vermutung iSv. 22 AGG* begrnden, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehrt 168 SGB IX**, wonach die Kndigung des Arbeitsverhltnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. BAG Pressemitteilung Nr. 22/22 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2022 8 AZR 191/21
Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) Schwerbehinderung Ziel des AAG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rase, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und eben auch weg
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