Entschädigung nach dem AGG - Benachteiligung wegen der Schwerbehinderung – Kündigung ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts

Der Versto des Arbeitgebers gegen Vorschriften, die Verfahrens- und/oder Frderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten, kann die vom Arbeitgeber widerlegbare Vermutung iSv. 22 AGG* begrnden, dass die Benachteiligung, die der schwerbehinderte Mensch erfahren hat, wegen der Schwerbehinderung erfolgte. Zu diesen Vorschriften gehrt 168 SGB IX**, wonach die Kndigung des Arbeitsverhltnisses eines schwerbehinderten Menschen durch den Arbeitgeber der vorherigen Zustimmung des Integrationsamts bedarf. BAG Pressemitteilung Nr. 22/22 Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 2. Juni 2022 8 AZR 191/21

zum Artikel gehen

Kündigung Schwerbehinderter ohne Zustimmung Integrationsamts lässt Diskriminierung vermuten

Allgemeines Gleichstellungsgesetz (AGG) Schwerbehinderung Ziel des AAG ist es, Benachteiligungen aus Gründen der Rase, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der sexuellen Orientierung, der Religion, der Weltanschauung, des Alters und eben auch weg

zum Artikel gehen

Benachteiligung wegen des Geschlechts bei einer Bewerbung

Bei einer mittelbaren Benachteiligung wegen des Geschlechts kann die besondere Benachteiligung des einen Geschlechts durch ein dem Anschein nach neutrales Kriterium mit einem Verweis auf statistische Erhebungen dargelegt werden. Die herangezogene Statisti

zum Artikel gehen

Niedersächsisches FG: Entschädigung wegen Verlegung einer Erdgasleitung

Das Niedersächsische FG hat entschieden, dass die Entschädigung wegen Verlegung einer Erdgasleitung nicht zeitlich gestreckt versteuert werden kann. Mehr zum Thema EntschädigungMehr zum Thema Einkommensteuer Der Beitrag Niedersächsisches FG: Entschädigun

zum Artikel gehen

Eine Absage nach der Bewerbung. Kann man vielleicht doch noch was machen?

Arbeitsrecht ist privates Recht und ist von freien Entscheidungen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers geprägt. Niemand darf gezwungen werden, ein Arbeitsverhältnis einzugehen, ohne dass beidseitiges Einverständnis besteht. Aber auch im Arbeitsrecht gel

zum Artikel gehen

Frau hat Anspruch auf gleiches Gehalt wie männlicher Kollege

Gleiches Gehalt für weibliche und männliche Kollegen: ein besseres Verhandlungsgeschick ist kein Grund für unterschiedliche Bezahlung.

zum Artikel gehen