Ermittlung der Belegschaftsstärke

Mit Urteil vom 18. Oktober 2011 hat der Erste Senat (- 1 AZR 335/10 -) entschieden, dass bei der Ermittlung der Belegschaftsstärke von 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern in § 111 Satz 1 BetrVG Leiharbeitnehmer, die länger als drei Monate im Unternehmen eingesetzt sind, mitzuzählen sind. Für ein solches Normverständnis spricht bereits der Wortlaut des § 111 Satz 1 BetrVG. Der Zweck dieses Schwellenwerts steht einer Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei der Ermittlung der Belegschaftsstärke nicht entgegen, sondern verlangt diese vielmehr, weil nur so sichergestellt wird, dass die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und die Rechte der betriebsangehörigen Arbeitnehmer aus §§ 111, 112 BetrVG bei einem nach der gesetzlichen Wertung als ausreichend leistungsfähig anzusehenden Unternehmen in Anspruch genommen werden können. In dem vom Senat entschiedenen Fall war die Leiharbeitnehmerin länger als sechs Monate und damit auch in der Regel beim beklagten Unternehmen beschäftigt. Da dieses einschließlich der Leiharbeitnehmerin 21 Arbeitnehmer beschäftigte und eine Betriebsänderung durchgeführt hatte, ohne zuvor mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich zu versuchen, war die auf Nachteilsausgleich gerichtete Klage eines hiervon betroffenen Arbeitnehmers erfolgreich.

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Vermietung ist nicht einfacher als der Verkauf. Richtig gemacht, ist es sogar recht aufwändig.

Vermietungist nicht einfacher als der Verkauf. Richtig gemacht, ist es sogar recht aufwändig. Vorteil qualifizierter Makler Sichere Ermittlung der Marktmiete Ermittlung einer marktgerechten Miete unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit für den Vermi

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Ermittlung in Breitungen: Abgefackelte Gartenlauben: Vorsatz oder fahrlässig?

Die Spezialisten der Suhler Kripo haben die Reste der abgebrannten Gartenlauben in Breitungen untersucht. Es war Brandstiftung, lautet ihr Fazit. Unklar ist, ob Vorsatz dahintersteckt.

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Gemeindewahlausschuss tagt öffentlich

Eine öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am Montag, 17. Juni, um 14 Uhr im Rathaus Heilbronn, Kleiner Ratssaal, statt. Gegenstand der Sitzung sind die Ermittlung und die Feststellung der Ergebnisse der Wahl des Gemeinderats am Sonntag,

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HIMALAYA-Studie gestartet

Die HIMALAYA-Studie ist eine Studie der Phase 2 mit dem RIPK1-Hemmer SAR443820 und dient der Ermittlung der Verträglichkeit des Medikamentes. Zusätzlich werden auch Hinweise auf Wirksamkeit systematisch erfasst. The post HIMALAYA-Studie gestartet appeare

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Neukalkulation der Friedhofsgebühren sorgt für Unmut am Sondheimer Ratstisch

Viel Raum nahm bei der Sondheimer Gemeinderatssitzung die turnusgemäße Neukalkulation der Friedhofsgebühren ein. VG-Kämmerer Marc Huter hatte dem Gremium seine Zahlen für den Zeitraum 2024 bis 2027 vorgelegt, deren Ermittlung sich als äußerst komplizierte

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