EuGH-Entscheidung: Keine Entschädigung bei Vogelschlag Potsdam, 04. Mai 2017 – Entgegen der bisherigen Rechtsprechung hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in dem aktuellen Vorlageverfahren die Verbraucherrechte nicht weiter gestärkt. Die Luxemburger Richter sehen eine Flugverspätung bzw. einen Flugausfall aufgrund von Vogelschlag als außergewöhnlichen Umstand an, auf den die Fluggesellschaften keinen Einfluss haben. Das marktführende Portal für The post EuGH-Entscheidung: Keine Entschädigung bei Vogelschlag appeared first on Flightright DE.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute, dass Flugreisende allein für die Umleitung eines Fluges auf einen nahegelegenen Zielflughafen keinen Anspruch auf Entschädigung nach EU-Fluggastrecht haben. Die Fluggesellschaft müsse aber von sich aus d
zum Artikel gehenDer Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute, dass ein von Gewerkschaften organisierter Streik des Airline-Personals keinen “außergewöhnlichen Umstand” darstellt und die Fluggesellschaft von Annullierungen und Verspätungen betroffenen Passagieren ei
zum Artikel gehenBerlin, 21. Februar 2020 Flightright, eines der führenden Fluggastrechteportale Europas, hat vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung erwirkt, die die Rechte von Passagieren bei Annullierungen von Teilflügen entscheidend stärkt. Bei eine
zum Artikel gehenDer Europäische Gerichtshof hat heute entschieden (Az. C-474/22, C-54/23), dass Flugreisende keinen Anspruch auf Entschädigung nach der europäischen Fluggastrechteverordnung haben, wenn sie sich nicht zur Abfertigung an den Flughafen begeben haben, weil s
zum Artikel gehenFluggäste können bei mehrteiligen Flügen in Zukunft sowohl im Land des ersten Abflug- als auch des letzten Ankunftsortes auf Entschädigung klagen Berlin, 7. März 2018 – Verbraucher können ihre Ansprüche auf Entschädigung nach europäischer Fluggastrechteve
zum Artikel gehen