Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied heute, dass ein von Gewerkschaften organisierter Streik des Airline-Personals keinen “außergewöhnlichen Umstand” darstellt und die Fluggesellschaft von Annullierungen und Verspätungen betroffenen Passagieren eine Entschädigung zahlen muss (C-28/20). Flightright begrüßt die Entscheidung des Gerichts und sieht darin eine klare Stärkung der Fluggastrechte in Europa. Um welchen Fall ging es? Im verhandelten The post EuGH: Passagieren steht bei Airline-Streik Entschädigung zu appeared first on Flightright DE.
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