EuGH hat entschieden: Egal ob ein Passagier bei der Airline direkt oder über einen Reisevermittler gebucht hat die Airline muss beweisen, dass sie den Fluggast über die Annullierung seines Flugs mindestens zwei Wochen vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet hat, sonst hat die Airline ihm einen Ausgleich zu leisten. Flightright begrüßt es, dass nun kein The post EuGH-Urteil: Egal bei wem gebucht wurde, der Fluggast muss rechtzeitig informiert werden appeared first on Flightright DE.
Laut dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg müssen Flugreisende, die im Zuge einer staatlichen Rückholaktion (Repatriierung) während der Corona-Pandemie nach Hause gekommen sind, die Kosten dafür selbst tragen. Die Fluggesellschaft, bei der ursprünglic
zum Artikel gehenDer Fluggast und sein gutes Recht – flightright klärt auf Die häufigsten Fragen und Irrtümer auf Seiten der Fluggäste Verbraucherportal informiert, wann Flugreisende ein Anrecht auf Entschädigung haben Potsdam, 15. Februar 2013 – Zu Ferienzeiten laufen di
zum Artikel gehenBerlin, 6. Oktober – Heute hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Flugreisende, die mehrere Teilflüge in einer Buchung kombiniert haben, bei großer Verspätung auch einen Anspruch auf eine Entschädigung nach EU-Fluggastrechteverordnung haben (Az
zum Artikel gehenBerlin, 21. Februar 2020 Flightright, eines der führenden Fluggastrechteportale Europas, hat vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Entscheidung erwirkt, die die Rechte von Passagieren bei Annullierungen von Teilflügen entscheidend stärkt. Bei eine
zum Artikel gehenAm letzten Donnerstag hat der Europäische Gerichtshof entschieden, dass ein Ausfall des Betankungssystems für Flugzeuge am Flughafen einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, wenn die Airline nicht selbst für das Betankungssystem zuständig ist, sondern v
zum Artikel gehen