Exportkontrollverfahren sollen effizienter werden – Maßnahmenübersicht des BAFA

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 25. Juli 2023 in einer gemeinsamen Presseerklärung mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle weitere Maßnahmen zur Stärkung und Beschleunigung der Verwaltungsabläufe im Bereich der Exportkontrolle angekündigt. Auf seiner Website informiert das BAFA nun ausführlich über diese Maßnahmen. Im Fokus: neue Allgemeine Genehmigungen. Neben der Erweiterung bestehender Allgemeiner Genehmigungen und der Bekanntgabe neuer Allgemeiner Genehmigungen werden mit Wirkung zum 1. September 2023 folgende weitere Maßnahmen umgesetzt: • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Nullbescheiden auf zwei Jahre • Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Auskünften zur Güterliste auf zwei Jahre • Verlängerung des Gültigkeitszeitraums der Erklärung des Ausfuhrverantwortlichen (AV 2) auf zwei Jahre Die Neuerungen im Bereich der Rüstungsgüter Im Bereich der Rüstungsgüter wird die Gültigkeitsdauer aller Allgemeiner Genehmigungen bis zum 31. März 2024 verlängert. Die bestehenden Allgemeinen Genehmigungen wurden grundlegend überarbeitet und es wurden zwei neue Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben. Die Neuerungen im Bereich der Dual-Use-Güter Im Bereich der Dual-Use-Güter bleibt die Gültigkeitsdauer aller Allgemeiner Genehmigungen bis zum 31. März 2024 bestehen. Auch in diesem Bereich wurden die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen grundlegend überarbeitet und es wurden drei neue Allgemeine Genehmigungen bekanntgegeben. Die detaillierten Änderungen können auf der BAFA-Website eingesehen werden. Außerdem weist das BAFA darauf hin, dass alle Allgemeinen Genehmigungen ab sofort nur in der Form der Allgemeinverfügung auf der Website des BAFA veröffentlicht werden. Eine parallele Veröffentlichung im Bundesanzeiger entfällt. Hierzu werden die Bekanntmachungen im Bundesanzeiger mit Wirkung zum 1. September 2023 widerrufen und die Allgemeinen Genehmigungen zeitgleich auf der Website des BAFA neu bekanntgegeben. Links: Exportkontrolle Aktuell – Sonder-Newsletter Maßnahmen zur Effizienzsteigerung der Verfahren zur Exportkontrolle – Neue Allgemeine Genehmigungen Verfahren zur Exportkontrolle werden effizienter gestaltet Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

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BAFA KMU Förderprogramm für Unternehmensberatungen wird fortgeführt

Die Förderung von Unternehmensberatungen für KMU wird mit einer neuen Richtlinie zum 1. Januar 2023 fortgesetzt. Mit dem Programm können sich KMU Beratungsleistungen bezuschussen lassen. Die Förderung richtet sich weiterhin an kleine und mittlere Unterneh

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BAFA-Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit Russland

Das BAFA hat ein Merkblatt zum Außenwirtschaftsverkehr mit der Russischen Föderation veröffentlicht. Das Merkblatt soll eine Übersicht über die Handelsbeschränkungen sowie die Finanzsanktionen im Rahmen der von der Europäischen Union (EU) gegen die Russis

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BAFA gibt Änderungen bei AGG-Meldepflichten bekannt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Änderungen bei den Meldepflichten für bestimmte Allgemeine Genehmigungen (AGG) umgesetzt. Die Änderungen traten am 11. Dezember 2023 in Kraft. Inhaltlich ergeben sich laut BAFA keine weiteren Än

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EU-Dual-Use-VO – Aktualisierung des Anhangs I (Vorabfassung)

Mit der Delegierten Verordnung vom 15.09.2023 hat die EU-Kommission die Aktualisierung des Anhangs I der Verordnung (EU) Nr. 2021/821 (EU-Dual-Use-Verordnung) auf den Weg gebracht. Diese Delegierte Verordnung wird voraussichtlich ab Mitte November 2023 in

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