Facebook So wehrt man sich gegen Hasskommentare

Jeder hat es schon erlebt oder zumindest gesehen, zu welchen Äußerungen bzw. Hasskommentaren sich Mitmenschen in den sozialen Netzwerken, insbesondere auf Facebook hinreißen lassen. Beleidigungen, Verleumdungen und Bloßstellungen bleiben in unserer Zeit meist nicht mehr zwischen einer kleinen Gruppe von Beteiligten bestehen. Im Zeitalter der sozialen Medien können unzählbar viele Menschen etliche Beschimpfungen, Beleidigungen, Verleumdungen wahrnehmen. Zudem gilt der Grundsatz: Was einmal im Netz war, bleibt auch dort. Unabhängig von den Auswirkungen auf unser tatsächliches Sozialleben möchte ich kurz erläutern, wie man sich gegen Beleidigungen, Verleumdungen, Bloßstellungen und gegen Hasskommentare in den sozialen Medien, insbesondere auf Facebook zur Wehr setzen kann. Facebook & Co. haben Löschungspflicht Zunächst ist es so, dass seit Oktober 2017 eine Pflicht der sozialen Netzwerke besteht, einen offensichtlich rechtswidrigen Inhalt innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Beschwerde zu entfernen oder den Zugang zu ihm zu sperren. Diese Pflicht ist in § 3 des sogenannten Facebook-Gesetzes (Netzwerkdurchsetzungsgesetz NetzDG) geregelt. Selbstverständlich führt dieser Weg eher selten zum erhofften Erfolg, denn die sozialen Netzwerke können mit aufgrund der Vielzahl von Kommentaren und Inhalten diese Pflicht nur bedingt umsetzen. Strafanzeige wegen Beleidigung und/oder Verleumdung Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die beleidigenden und/oder verleumderischen Inhalte zur Strafanzeige zu bringen. Hier sind nun die Ermittlungsbehörden (Staatsanwaltschaft und Polizei) gefragt, den Hinweisen nachzugehen und zu ermitteln, ob eine Straftat begangen wurde. Nicht selten dürften die Behörden zu dem Ergebnis gelangen, dass über Facebook eine Vielzahl von Beleidigungen oder Verleumdungen zur Veröffentlichung gelangen. Die einschlägigen Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) finden sich in den §§ 185 ff. StGB. Durch eine Strafanzeige und eine sich möglicherweise anschließende Verurteilung wird man zwar erreichen, dass der Täter es sich zukünftig überlegen wird, ob er erneut Beleidigungen, Verleumdungen oder Hasskommentare verfasst. Dem eigenen Rehabilitierungsinteresse dürfte jedoch auch hier nicht zur Genüge Rechnung getragen werden. Abmahnung bei Beleidigungen über Facebook Eine recht schnelle und erfolgsversprechende Möglichkeit, sich gegen Beleidigungen zu wehren, besteht in einer sogenannten Abmahnung. Hier wird der Täter anwaltlich angeschrieben und zur Unterlassung aufgefordert. Zudem sollte er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dies hat zur Folge, dass der #8222;Täter bei wiederholter Entgleisung mit erheblichen Vertragsstrafen rechnen muss, die sich im Zweifel auf mindestens 5.001,00 € belaufen sollten. Zusätzlich kann auch eine einstweilige Verfügung gegen den Täter erwirkt werden, welche in der Regel innerhalb von wenigen Stunden oder Tagen erwirkt werden kann. Schadensersatzansprüche nach Beleidigungen und/oder Verleumdungen Nicht selten dürfte der Fall gegeben sein, dass die Beleidigung / Verleumdung auf Facebook einen derart verletzenden Charakter hat, dass eine angemessene Entschädigung zuzubilligen ist. Je nach Intensität der Bloßstellung variieren die Ansprüche. Diese können zum Teil mehrere Tausend Euro betragen. Fazit Beleidigungen, Hasskommentare o. ä. sollten nicht einfach hingenommen werden. Man weiß nie, wer diese liest und ob sich derartige Behauptungen im späteren Leben (beispielsweise beim Arbeitgeber) negativ auswirken. Da Ihnen mehrere Möglichkeiten zustehen und im Falle einer berechtigten Abmahnung die Kosten des Anwalts durch die Gegenseite zu tragen sind, sollte man sich nicht damit zufriedengeben, dass der Kommentar möglicherweise im Nirvana des Netzes untergeht. Kontaktdaten Rechtsanwalt und Strafverteidiger Göde: Kontaktformular Anwaltskankanzlei Göde in Potsdam Telefon: 0331 235 335 92 E-Mail: fakzta Adresse: Anwaltskanzlei Göde Jägerallee 28 14469 Potsdam Der Beitrag Facebook So wehrt man sich gegen Hasskommentare erschien zuerst auf Rechtsanwalt Göde.

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