Fehlberatung zu KfW-Fördermitteln bei energetischer Sanierung: Architekt haftet

Ein aktuelles Gerichtsurteil des Landgerichts Frankenthal vom Januar 2024 bestätigt, dass ein Architekt nicht nur für technische Beratung, sondern auch für die Richtigkeit der Informationen zu Fördermitteln haftet, wenn er diese als Teil seiner Beratungsleistungen anbietet. Der Fall betrifft eine Eigentümerin eines Mehrfamilienhauses in Rheinland-Pfalz, die durch fehlerhafte Beratung finanzielle Einbußen erlitten hat. Die Eigentümerin beauftragte einen Architekten, der auch als Energieberater tätig ist, mit der Planung und Durchführung einer energetischen Sanierung ihres Mietshauses. Der Architekt riet ihr, das Haus in eine Wohnungseigentümergemeinschaft umzuwandeln, um Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aus dem Programm „Energieeffizient Sanieren“ zu erhalten. Entsprechend diesem Rat stellte die Eigentümerin den Förderantrag, führte die Sanierung durch und wandelte die Mietwohnungen in Eigentumswohnungen um.  Die KfW verweigerte jedoch die Auszahlung der Fördermittel mit der Begründung, dass die Umwandlung in Wohnungseigentum bereits deutlich vor der Antragstellung hätte erfolgen müssen. Dies führte in der Konsequenz zu einer erheblichen finanziellen Belastung für die Eigentümerin, die daraufhin den Architekten auf Schadensersatz verklagte. Das Landgericht Frankenthal entschied zugunsten der Eigentümerin und stellte klar, dass der Architekt für den entstandenen Schaden haftet. Das Gericht betonte, dass der Architekt mit seiner Beratung zu Fördermitteln eine Rechtsdienstleistung erbracht habe und daher auch für die Richtigkeit der Informationen über die Fördervoraussetzungen verantwortlich sei. Durch die fehlerhafte Beratung habe der Architekt seine Schutzpflichten aus dem Beratungsvertrag verletzt. Dieses Urteil hat weitreichende Konsequenzen für Architekten und Energieberater, die ihren Kunden nicht nur technische, sondern auch rechtliche und finanzielle Ratschläge geben. Es unterstreicht die Notwendigkeit, sich umfassend über die Bedingungen von Förderprogrammen zu informieren und sicherzustellen, dass die Beratung in allen Aspekten korrekt und vollständig ist. Und um so umfangreiche Schadensersatzforderungen abzuwehren, die bei Einzelunternehmen zur Insolvenz führen können. Eigentümer, die energetische Sanierungen planen, sollten umgekehrt sicherstellen, dass ihre Berater wirklich über fundierte Kenntnisse der relevanten Förderbedingungen verfügen. Landgericht Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 25.1.2024; – 7 O 13/23 – Foto: Kara Der Beitrag Fehlberatung zu KfW-Fördermitteln bei energetischer Sanierung: Architekt haftet erschien zuerst auf Boer-Niessing.

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