Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass professionelle Hilfe sich bezahlt machen kann. Die gegen meinen Mandanten erhobene Klage in einer Angelegenheit wegen des Vorwurfs illegaler Tauschbörsennutzung ist vom Amtsgericht Bielefeld abgewiesen worden. Gegen die Klageforderung war u.a. eingewandt worden, dass die Klägerin nicht aktivlegimiert war (u.a. „Internet Rights are excluded“ lt. Vertrag), dass die Tauglichkeit der Ermittlungen nicht erwiesen ist (Guardaley Ltd.), dass der Beklagte ohnehin nicht haftet (Mehrpersonenhaushalt) und dass die Forderung verjährt ist. Das Gericht hat die Klage mangels Haftung antragsgemäß abgewiesen, interessante Ausführungen zum Umfang der sekundären Darlegungslast gemacht und die übrigen Einwände dahinstehen lassen. Zur Entscheidung im Volltext.
Ein aktuelles Beispiel zeigt, dass professionelle Hilfe sich bezahlt machen kann. Die gegen meinen Mandanten erhobene Klage in einer Angelegenheit wegen des Vorwurfs illegaler Tauschbörsennutzung ist vom Amtsgericht Bielefeld abgewiesen worden. Gegen die
Mir liegt eine aktuelle Abmahnung von der Kanzlei NIMROD Rechtsanwälte aus Berlin vor. In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, dass die Software „Bausimulator 2015“ via Filesharing ohne Genehmigung im Internet geteilt und verbreitet wurde. Was mu
Im Auftrag der Private Media Group Limited verschickt die Rechtsanwaltskanzlei CSR Kanzlei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing. So soll laut der Abmahnung der Titel „Bubble Butts“ rechtswidrig im Internet verbreitet worden sein.
1. Im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO kann in geeigneten Fällen auch beim Filesharing von Computerspielen ein Kriterium für die Bemessung der angemessenen Lizenz der Ansatz einer bestimmten Anzahl von möglichen Abrufen durch unbekannte Tauschb
Nachdem sich zuletzt drei Urteile des Bundesgerichtshofs mit Fragen befassten, die durch Filesharing-Fälle aufgeworfen sind, habe ich meine Themenseite aktualisiert. Bisher liegt vom BGH nur eine Pressemitteilung vor. Erfahren Sie, was sich daraus ableite