Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll reformiert werden, wobei ein Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des AGGs (BT-Drucksache 20/1332) schon vorhanden ist und am 25.04.2022 mit der 10. Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend eine öffentliche Anhörung hierzu stattfand.Nun soll das AGG nicht zu den Diskriminierungsmerkmalen präzisiert oder Klagebefugnisse ausgeweitet werden, sondern es betrifft die angestrebte Wahl der Leitung dieser Antidiskriminierungsstelle. Dies soll nun überarbeitet werden, da nach dem bisherigen Besetzungsverfahren für dieses Amt, bei dem bislang die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die/den Leiterin/Leiter auf Vorschlag der Bundesregierung ernennen konnte, in der Vergangenheit zu Konkurrentenklagen geführt hatte. Nun soll die Wahl der Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes durch den Bundestag erfolgen.Bei dieser Anhörung bezeichnete Prof. Dr. Gregor Thüsing, Inhaber des Lehrstuhls für Arbeitsrecht an der Universität Bonn, zwar diese Neuausrichtung des Besetzungsverfahrens als einen „Irrweg“, wobei aber andere Experten/Expertinnen diesem nicht folgen und durchaus obiger Gesetzentwurf bald verabschiedet werden könnte. Den Gesetzesentwurf finden Sie hier:https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-889366 Die Stellungnahmen der Sachverständigen (m/w/d) und die erste Lesung des Gesetzentwurfes können Sie erkennen unter:https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-891350 Fazit:Leider ging es nur um Besetzungsfragen, wobei andere AGG-Anpassungen wie z.B. statt „Rasse“ die „rassistisch motivierte Benachteiligung“ ausblieben. Robert UhlRechtsanwalt Der Beitrag Geplante Änderungen im Gleichbehandlungsgesetz erschien zuerst auf AGG Online Schulung.
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