Das Bundesministerium der Justiz hat Eckpunktepapiere zur Reform des Abstammungs- und Kindschaftsrechts veröffentlicht und Expert:innen sowie Verbände um Stellungnahmen gebeten. Der Verband binationaler Familien und Partnerschaften sieht insbesondere in Punkt 6 des Eckpunktepapiers zum Abstammungsrecht dringenden Reformbedarf: „Hier werden Eltern, besonders Väter, unter Generalverdacht gestellt. Ihnen wird unterstellt, dass sie ihre Elternschaft missbrauchen, um in Deutschland ein Aufenthaltsrecht zu erlangen. Das ist diskriminierend und widerspricht eklatant Artikel 6 des Grundgesetzes, dem Schutz von Ehe und Familie“, so Dr. Annette Hilscher, Bundesgeschäftsführerin des Verbandes. Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht bereits jetzt Aussetzungen der Vaterschaftsanerkennung bei sogenannten Verdachtsfällen vor. Das geplante Gesetz will dies nun auch auf Co-Mutter-Schafts Anerkennungen ausweiten. Anstelle einer Erweiterung und Verschärfung dieser Praxis fordere der Verband eine Überarbeitung der bestehenden Gesetze, von denen Eltern und Familien mit einem Elternteil aus einem Drittstaat bereits seit vielen Jahren betroffen seien. „Aus unserer Perspektive muss bei allen Regelungen zu Abstammung, Adoption, Umgang und Sorge grundsätzlich das Kindeswohl im Mittelpunkt stehen. Die jetzigen Regelungen erschweren oder verhindern das familiäre Zusammenleben. Diese diskriminierenden Regelungen basieren auf ordnungs- und sicherheitspolitischen Grundsätzen und nicht auf kinder- oder familienrechtlichen. Jedes Kind hat aber das Recht mit den Bezugspersonen zusammenzuleben oder Umgang zu haben“, so Hilscher. Die Pressemitteilung als PDF Stellungnahme als PDF Kontakt für Rückfragen und weitere Informationen: Dr. Annette Hilscher, Bundesgeschäftsführerin Tel. 069 713756-12 E-Mail: hilscher@verband-binationaler.de Der Beitrag Geplantes Abstammungsrecht stellt Väter und Mütter aus Drittstaaten unter Generalverdacht erschien zuerst auf Verband binationaler Familien und Partnerschaften.
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