BUNDESARBEITSGERICHT Urteil vom 10.5.2016, 9 AZR 347/15 Gemäß § 5 Abs. 2 ArbStättV hat ein nicht rauchender Beschäftigter in Arbeitsstätten mit Publikumsverkehr nur insoweit einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Schutz vor Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen, als es die Art des Betriebs und die Art der Beschäftigung es zulassen. Demzufolge kann es möglich sein, dass der [] Der Beitrag Gesundheitsschutz tabakrauchfreier Arbeitsplatz erschien zuerst auf Arbeitsrecht Fachanwalt in München.
Das Bundesarbeitsgericht hält an seiner Entscheidung fest, dass ein Nachtarbeitszuschlag in Höhe von 30 % für Zeitungszusteller, die ihre Arbeitsleistung in Dauernachtarbeit erbringen, einen angemessenen Ausgleich im Sinne von § 6 Abs. 5 ArbZG darstellt u
zum Artikel gehenViking hat mithilfe des Meinungsforschungsinstitut OnePoll eine Umfrage mit 1000 berufstätigen Deutschen gestartet. Kunst wird am Arbeitsplatz oft nicht beachtet, daher ist es umso überraschender wie viele sich doch Kunst wünschen. 72,9 % der Deutschen si
zum Artikel gehenGefährdungsbeurteilung im Friseurhandwerk Auf den ersten Blick wirkt die Arbeit im Friseursalon recht ungefährlich. Jedoch kommt es auch bei Beschäftigten in Friseurbetrieben häufig zu chronischen Beschwerden und daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit.
zum Artikel gehenWeiterführende Informationen https://rueckenschmerzen.behandeln.de/rueckenschmerzen-ergonomie-arbeitsplatz.html
zum Artikel gehenGanz gleich, ob Arbeitnehmer, externes Fachpersonal oder Kunden – alle Personen, die irgendwann einmal einen Fuß in Ihren Betrieb setzen werden, werden es Ihnen danken, wenn Sie sich als Arbeitgeber um die Einhaltung der Richtlinien des Arbeitsschutzgeset
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