GKN I / 2. Abbau-Genehmigung: circa 150 Einwendungen! Zur 1. Abbau-Genehmigung von GKN II wurden sogar über 700 Einwendungen eingereicht

(Bild: "SAL-N", neuer Kamin und "RBZ-N" vor GKN II) (Update 17.12.18: separate Betriebs-Genehmigungen für SAL-N und RBZ-N heute erteilt. Unsere Pressemitteilung dazu) Umweltministerium verschläft den Atomausstieg - auch bei GKN II zählen nur die Interessen der EnBW Die Einwendungsfrist zum GKN II-Abriss endete am 3.9.2018 - mit über 700 Einwendungen.Dann ging es bis zum 5.11.2018 mit den Einwendungen zur 2. Abbaugenehmigung von GKN I weiter - mit alleine schon circa 150 Unterschriften unter unsere Sammel-Einwendung. Am 3.2.2017 wurde die erste Stilllegungs- und Abbau-Genehmigung ("1. SAG") für das GKN I erteilt. Damit konnte die EnBW/EnKK die Abriss-Arbeiten beginnen. In der damaligen Öffentlichkeitsbeteiligung (2015) hatten wir kritisiert, dass praktisch alle entscheidenden Themen (u.a. radiologisches Gesamtkataster) ausgeblendet waren.Die atomrechtliche Genehmigung erlaubt nun in großem Umfang die Verteilung von Radioaktivität in unsere Umwelt und setzt die Bevölkerung vemeidbaren Gefahren aus: z.B. Abbau trotz Brennelementen im AKW und des aktiven zweiten AKWs vor Ort, Freigabe von radioaktivem Material, Abgabe von Radioaktivität in Luft und Neckar, unzureichende Umweltverträglichkeitsuntersuchung, unnötige Transporte von radioaktiven Material. Aktuell geht es um den zweiten Schritt der Abbau-Genehmigung ("2. AG") für das GKN I. Die von den Bürgerinitiativen eingeforderte Öffentlichkeitsbeteiligung (hier Links zu Bekanntmachung und Unterlagen) droht erneut zur Farce zu werden, denn die Mängel des ersten Verfahrens werden fortgesetzt. Dieses Mal wird sogar komplett auf eine Umweltverträglichkeitsuntersuchung verzichtet, da das Vorhaben laut Umweltministerium angeblich „keine zu berücksichtigenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen" habe. Wir protestieren mit Einwendungen und einer Sammeleinwendung gegen diese fortgesetzte Gefährdung von Mensch und Natur. Bis zum Frist-Ende wurde die Sammeleinwendung circa 150 mal beim Umweltministerium eingereicht.

zum Artikel gehen

GKN I / 2. Abbau-Genehmigung: circa 150 Einwendungen! Zur 1. Abbau-Genehmigung von GKN II wurden sogar über 700 Einwendungen eingereicht

(Bild: "SAL-N", neuer Kamin und "RBZ-N" vor GKN II) (Update 17.12.18: separate Betriebs-Genehmigungen für SAL-N und RBZ-N heute erteilt. Unsere Pressemitteilung dazu) Umweltministerium verschläft den Atomausstieg - auch bei GKN II zählen nur die Interes

zum Artikel gehen

Abrissgenehmigung GKN I: Ministerium missachtet Gesundheitsschutz, Transparenz, Bürgerbeteiligung und Vorsorgeprinzip

Update 1: Einladung: Protest am 10.4.17 vor dem GKN anlässlich des Ministerauftritts "Symbolischer Rückbaustart". Update 2: Pressemitteilung vom 8.4.2017 zum "Symbolischen Rückbaustart": Wir lehnen diesen Billigabriss zu Lasten von Mensch und Natur ab!

zum Artikel gehen

Abrissgenehmigung GKN I: Ministerium missachtet Gesundheitsschutz, Transparenz, Bürgerbeteiligung und Vorsorgeprinzip

Update 1: Einladung: Protest am 10.4.17 vor dem GKN anlässlich des Ministerauftritts "Symbolischer Rückbaustart". Update 2: Pressemitteilung vom 8.4.2017 zum "Symbolischen Rückbaustart": Wir lehnen diesen Billigabriss zu Lasten von Mensch und Natur ab!

zum Artikel gehen

BAFA gibt Änderungen bei AGG-Meldepflichten bekannt

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat Änderungen bei den Meldepflichten für bestimmte Allgemeine Genehmigungen (AGG) umgesetzt. Die Änderungen traten am 11. Dezember 2023 in Kraft. Inhaltlich ergeben sich laut BAFA keine weiteren Än

zum Artikel gehen

DepoNIE? Wohin mit dem AKW?

Was tun mit demjenigen Teil der Bau- und Anlagen-Substanz eines AKWs, der nach amtlichem Verständnis nicht als radioaktiv gezählt wird (circa 98 % der Gesamtmasse, überwiegend Beton und Metall)? Die Behörden fordern dafür einen Umgang nach dem Kreislaufwi

zum Artikel gehen