Glatteisunfall – Übertragung der Verkehrssicherungspflicht

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 4022/22 ➔ Glatteisunfall: Wer haftet für Schäden auf ungeräumten Flächen? Bei Unfällen wie Stürzen oder Kollisionen auf glatten Wegen und Flächen stellt sich oft die Frage, wer dafür verantwortlich ist und Schadensersatz leisten muss. Grundsätzlich tragen Eigentümer oder Besitzer einer Liegenschaft die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Sie sind für die Räumung [...]

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Verkehrssicherungspflicht Indoorkletterhallenbetreiber

Kletterhallen-Betreiber haftet für Sturzverletzung von Anfängerin Kletterhallen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch der Spaß am Klettern birgt auch Risiken. Für die Sicherheit der Kletterer sind die Betreiber der Hallen verantwortlich. Sie müss

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Verkehrssicherungspflicht Gemeinde bei Gefahrenquellen auf örtlichem Feld- und Waldweg

Gemeinden in der Pflicht: Wenn Waldwege zur Gefahrenquelle werden Die Verkehrssicherungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechts und verpflichtet jeden, dafür zu sorgen, dass Dritte nicht durch Gefahren auf seinem Grundstück oder seinem

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Verkehrssicherungspflicht – wirkt Streusalz nicht, muss Splitt oder Sand genommen werden

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 32/22 ➔ Kommune muss bei extremer Glätte Salz und Splitt einsetzen Im Winter können Schnee und Eis auf Straßen und Gehwegen zu einer ernsthaften Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden. Deshalb haben Kommunen eine ges

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Verkehrssicherungspflicht: Keine Haftung bei Schlagloch von 9 cm Tiefe

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 331 O 203/22 Schlüsselerkenntnis FAQ  Hilfe anfordern Wenn Schlaglöcher zur Haftungsfalle für Kommunen werden Jeder Autofahrer kennt das: Plötzlich taucht ein tückisches Schlagloch auf, das Fahrzeug gerät ins Schlingern

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Verordnung zur Aufhebung der Vergleichswebsitesverordnung sowie zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

30.01.2024 Verordnung zur Aufhebung der Vergleichswebsitesverordnung sowie zur Änderung der Verordnung zur Übertragung von Befugnissen zum Erlass von Rechtsverordnungen auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I

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