Verkehrssicherungspflicht: Keine Haftung bei Schlagloch von 9 cm Tiefe

➔ Zum vorliegenden Urteil Az.: 331 O 203/22 Schlüsselerkenntnis FAQ  Hilfe anfordern Wenn Schlaglöcher zur Haftungsfalle für Kommunen werden Jeder Autofahrer kennt das: Plötzlich taucht ein tückisches Schlagloch auf, das Fahrzeug gerät ins Schlingern und der Schaden ist da. Doch wer haftet in solch einem Fall? Die Verantwortung liegt in erster Linie bei den Kommunen, die für die Instandhaltung der öffentlichen [...]

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Verkehrssicherungspflicht Indoorkletterhallenbetreiber

Kletterhallen-Betreiber haftet für Sturzverletzung von Anfängerin Kletterhallen erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Doch der Spaß am Klettern birgt auch Risiken. Für die Sicherheit der Kletterer sind die Betreiber der Hallen verantwortlich. Sie müss

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Glatteisunfall – Übertragung der Verkehrssicherungspflicht

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 2 O 4022/22 ➔ Glatteisunfall: Wer haftet für Schäden auf ungeräumten Flächen? Bei Unfällen wie Stürzen oder Kollisionen auf glatten Wegen und Flächen stellt sich oft die Frage, wer dafür verantwortlich ist und Schadense

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Verkehrssicherungspflicht Gemeinde bei Gefahrenquellen auf örtlichem Feld- und Waldweg

Gemeinden in der Pflicht: Wenn Waldwege zur Gefahrenquelle werden Die Verkehrssicherungspflicht ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Rechts und verpflichtet jeden, dafür zu sorgen, dass Dritte nicht durch Gefahren auf seinem Grundstück oder seinem

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Verkehrssicherungspflicht – wirkt Streusalz nicht, muss Splitt oder Sand genommen werden

Weiter zum vorliegenden Urteil Az.: 11 U 32/22 ➔ Kommune muss bei extremer Glätte Salz und Splitt einsetzen Im Winter können Schnee und Eis auf Straßen und Gehwegen zu einer ernsthaften Gefahr für Verkehrsteilnehmer werden. Deshalb haben Kommunen eine ges

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Begrenzte Haftung für Erstattungsforderungen des Jobcenters

Das Bundessozialgericht (BSG) hat sich in den Urteilen vom 28.11.2018 Az. B 14 AS 34/17 R sowie B 4 AS 43/17 R mit der Reichweite der Möglichkeit der Beschränkung der Minderjährigenhaftung gem. § 1629a BGB auf das SGB II beschäftigt. § 1629a BGB beschrän

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