Viele Website-Betreiber erhalten seit einiger Zeit E-Mails von Anwälten oder Anwaltskanzleien wegen Verstoß gegen den Datenschutz. Hintergrund ist das Gerichtsurteil vom Landgericht München I im Januar 2022. Die Einbindung von Schriftarten über externe Quellen wie die Google-Server ohne Einverständnis des Website-Besuchers ist somit abmahnbar. Beim Surfen im WWW werden automatisch im Hintergrund Daten übermittelt wie Browser, ungefährer Standort (Internet-Einwahlknoten), IP-Adresse. Im weitesten Sinne also personenbezogene Daten. Wie verhindert man das? Viele Themes von Content-Management-Systemen wie WordPress, Joomla, TYPO3 oder Drupal sowie beliebte Homepage-Baukästen wie WIX, Jimdo oder IONOS Website-Baukasten arbeiten mit extern eingebundenen Google Fonts. Manchmal findest sich in den Einstellungen eine Möglichkeit, diese zu deaktivieren. Dann hat man allerdings nur die Auswahl zwischen Standardschriften wie Arial, Helvetica, Times New Roman. Für CMS wie WordPress gibt es Plugins, die sich meistens (nicht bei jedem Theme) um die lokale Einbindung der Schriften kümmern können. Diese müssen selbstverständlich richtig konfiguriert werden. Ein sehr gutes Plugin ist OMGF. Die beste Lösung ist, die Schriften selbst lokal einzubinden. Also die Dateien direkt auf den Server hochladen und via CSS sauber aufrufen. Page-Builder wie Elementor Pro, Divi oder Bricks haben bereits eine einfache Funktion an Bord, hier muss man nur die Schriftdateien hinterlegen. Schadensersatz Die Abmahnwelle wegen Verstößen wird immer stärker und inzwischen gibt es auch viele schwarze Schafe darunter. Privatpersonen oder Anwaltskanzleien fordern in einem einschüchternden Schreiben mehrere Hundert Euro Schadensersatz. Meist ein Betrag, der niedriger ist als eine anwaltliche Beratung. Damit tendieren viele Website-Betreiber schnell zur Zahlung. In einigen Fällen ist dies aber nicht mal notwendig. Eine schnelle Internet-Recherche über Google Fonts *Name der Abmahnkanzlei* führt schnell zu Ergebnissen, in denen erkennbar ist, ob die Drohung ernst zu nehmen ist oder nicht. In jedem Fall sollte man überprüfen, ob die eigene Website gegen den Datenschutz verstößt oder nicht. Für unsere Kunden übernehmen wir selbstverständlich diesen Teil bzw. binden die Schriftarten sowieso grundsätzlich lokal ein. Wer seine Homepage selbst erstellt hat und diese Thematik gerne auslagern möchte, der ist bei uns selbstverständlich auch mit einer Anfrage willkommen. Der Beitrag Google Fonts Abmahnwelle erschien zuerst auf 27pixel.de.
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